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§ 72b VBG

Fassungen
01.07.1993 bis 30.04.1995 — BGBl. Nr. 518/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 72b01.07.199831.12.1998 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 10/1999
§ 72b17.06.199830.06.1998 § → § BGBl. I Nr. 127/1999
§ 72b01.05.199516.06.1998 § → § BGBl. Nr. 522/1995
§ 72b01.07.199330.04.1995 BGBl. Nr. 518/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 518 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 72 b

Inkrafttretensdatum

01.07.1993BGBl. Nr. 518/1993

Außerkrafttretensdatum

30.04.1995danach: BGBl. Nr. 522/1995

Abkürzung

VBG

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Paragraph 72 b, (1) Wurde ein früheres Bundesdienstverhältnis des Vertragsbediensteten wegen Ausgliederung der Einrichtung, an der er tätig war, aus dem Bund beendet und hat der Vertragsbedienstete im Rahmen eines Dienstverhältnisses weiterhin an derselben Einrichtung Dienst versehen, so ist die Zeit dieses späteren Dienstverhältnisses bei der Festsetzung des Vorrückungsstichtages wie eine Dienstzeit zu einer inländischen Gebietskörperschaft zu behandeln.

  1. Absatz 2,Eine Berücksichtigung nach Absatz eins, ist ausgeschlossen, wenn
    1. Ziffer eins
      dem Vertragsbediensteten aus Anlaß der Ausgliederung die Möglichkeit eingeräumt worden ist, seinen Dienst an der ausgegliederten Einrichtung weiterhin im Rahmen eines Bundesdienstverhältnisses auszuüben, und er sich für die Beendigung des Bundesdienstverhältnisses entschieden hat oder
    2. Ziffer 2
      der Vertragsbedienstete nicht innerhalb von drei Jahren nach Beendigung dieses Bundesdienstverhältnisses ein Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft eingegangen ist oder
    3. Ziffer 3
      der Vertragsbedienstete beim Ausscheiden aus dem Bundesdienst eine Abfertigung erhalten und diese dem Bund nicht zurückgezahlt hat.

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR12107430

alte Dokumentnummer

N6199329368J