Rechtstracker.at

Anl. 1/4

Fassungen
01.09.1993 bis 29.10.1993 — BGBl. Nr. 734/1993 · 9 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/401.09.199631.08.2003 § → § · 11 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998
Anl. 1/401.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 11 Dokumente
Anl. 1/430.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 9 Dokumente
Anl. 1/401.09.199329.10.1993 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 9 Dokumente
Anl. 1/401.09.199231.08.1993 § → § BGBl. Nr. 682/1992 · 8 Dokumente
Anl. 1/401.09.199131.08.1992 § → § BGBl. Nr. 463/1991 · 3 Dokumente
Anl. 1/401.09.198931.08.1991 BGBl. Nr. 571/1989 · 2 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1993BGBl. Nr. 734/1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1995danach: BGBl. Nr. 665/1995

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 1 4 10

Jahrgangs- und semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 4, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 734 aus 1993,)

Text

                                                        Anlage 1.4.10

                                                        -------------

           LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

                  Ausbildungszweig Fertigungstechnik

                           I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                          Wochenstundenzahl                  Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                         pflich-

                               Jahrgang               Summe    tungs-

                                   I  II  III  IV  V           gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Religion ....................  2   2   2   2   2    10      (III)

2. Deutsch .....................  3   2   2   2   2    11       (I)

3. Englisch *1) ................  2   2   2   2  2/3  10/11     (I)

4. Geschichte ..................  -   -   -   2   2     4      (III)

5. Geographie ..................  2   2   -   -   -     4      (III)

6. Rechtskunde und Politische

    Bildung .....................  -   -   -   -   2     2       III

7. Leibesübungen ...............  2   2   2   1   1     8      (IVa)

8. Mathematik und angewandte

    Mathematik *1) ..............  4   3  3/4  3   -   13/14     (I)

9. Darstellende Geometrie *1) .. 2/3  2   -   -   -    4/5      (I)

10. Physik und angewandte Physik   2   2   2   -   -     6       (II)

11. Chemie, angewandte Chemie und

    Umwelttechnik ...............  2   2   -   -   -     4        II

12. Elektronische Datenverarbeitung

    und angewandte Elektronische

    Datenverarbeitung ...........  -   2   2   -   -     4        I

13. Mechanik *1) ................  3  2/3  2   2   2   11/12     (I)

14. Fertigungstechnik *1) ....... 2/3  2   2   2   3   11/12      I

15. Maschinenelemente *1) .......  -  2/3  3   -   -    5/6       I

16. Elektrotechnik und

    Elektronik *1) ..............  -   -   2  2/3  -    4/5       I

17. Meß-, Steuerungs- und

    Regelungstechnik ............  -   -   -   2   3     5        I

18. Wirtschaftliche Bildung und

    Betriebstechnik .............  -   -   -   2   2     4        II

19. Qualitätssicherung ..........  -   -   -   2   -     2        I

20. Werkzeugbau .................  -   -   -   3   3     6        I

21. Vorrichtungsbau *1) .........  -   -  2/3 2/3  2    6-8       I

22. Energie- und

    Umwelttechnologie *1) .......  -   -   -   -  2/3   2/3       I

23. Konstruktionsübungen ........  3   2   3   3   4    15        I

24. Laboratorium ................  -   -   -   3   3     6        I

25. Werkstättenlaboratorium .....  -   -   -   3   3     6       III

26. Werkstätte ..................  9   9   9   -   -    27       (Va)

27. Schulautonomer

    Pflichtgegenstandsbereich *2) (2) (2) (2) (2) (2)  (10)      I-VI

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl ......... 40  40  40  40  40   200

28. Pflichtpraktikum ............  zweimal mindestens je vier Wochen

                                   vor Eintritt in den V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

B. Freigegenstände *3)

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ......................  2   2   -   -   -              (V)

Zweite lebende Fremdsprache *4) .  -   -   3   3   3              (I)

  Labor für Betriebswirtschaft ..  -   -   -   3   3               II

---------------------------------------------------------------------

C. Unverbindliche Übungen *3)

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ...................  2   2   2   2   2            (IVa)

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *3)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch .........................  *5) *5) *5) *5) *5)           (I)

Englisch ........................  *5) *5) *5) *5) *5)           (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ......................  *5) *5) *5) *5)               (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ..............  *5) *5) *5) *5) *5)           *6)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe Lebende Fremdsprache (Englisch), Anlage 1. Bei 3 Wochenstunden im römisch fünf. Jahrgang zusätzlich am Ende des ersten Absatzes der Bildungs- und Lehraufgabe „Der Schüler soll im englischsprachigen Ausland an Aufgaben des Fachgebietes arbeiten können.'' sowie am Ende des letzten Absatzes im römisch fünf. Jahrgang „Komplexe Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis''.

4. GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' in Anlage 1.

5. GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde'' in Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHTSKUNDE

Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung'' in Anlage 1.4.1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 3 Wochenstunden im römisch drei. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Grenzwerte von Funktionen'', „Mittelwertsätze'', „Potenzreihen''.

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden im römisch eins. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Prismenfläche'', „Zylinderfläche'', „Pyramidenfläche und Kegelfläche''; „Netzkonstruktionen''; „Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte'', „Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen'', „Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke''.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfallen die Themenbereiche „Bewegungsarten'', „Bewegungsgrößen'', „Bewegungsabläufe'', „Kinematik des starren Körpers''.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und unelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik.

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Thermodynamik:

Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Erster Hauptsatz und Anwendungen. Ideale Gase (Zustandsgleichung, Gaskinetik). Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Zweiter Hauptsatz. Kreisprozesse mit idealen Gasen. Reale Gase und Dämpfe (Zustandsgleichungen, Zustandsdiagramme, Kreisprozesse, Gemische idealer Gase und feuchter Luft). Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang).

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Statik und Dynamik:

Statisch unbestimmte Kräftesysteme. Freie und erzwungene Schwingungen mit und ohne Dämpfung. Aktuelle numerische Verfahren (finite Elemente, Differenzenmethoden).

Themenübergreifende Projekte:

Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis der Fachrichtung, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.

In jedem Jahrgang zwei oder drei Schularbeiten.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Maschinen und Geräte''.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.

Rohrherstellung.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,

Schneidwerkstoffe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bearbeitungsverfahren und -maschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. Elemente der CNC-Verfahren; CNC-Maschinen. Erodieren.

Fertigungspläne:

Arbeitsfolge, Maschinen, Betriebsmittel.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Bearbeitungsverfahren:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laser-, Elektronen- und Flüssigkeitsstrahlen; Ultraschall; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.

Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

15. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Rohrleitungselemente''.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager); Kupplungen;

Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder und Zahngetriebe:

Grundlagen der ebenen Verzahnung. Stirnräder, Kegelräder. Schnecke

und Schneckenrad, Schraubenräder.

Zugmitteltriebe:

Riemen- und Kettentriebe.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromleitung in Metallen. Spannungsquellen. Stromarten. Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Widerstände. Gleichstrom- und Wechselstromschaltungen.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).

römisch vier. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden)

Elektroinstallationen:

Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Stromrichter.

Elektrische Maschinen:

Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Mikrocomputertechnik (bei 3 Wochenstunden):

Mikroprozessoren. Speicher, Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 17
    MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Meßgeräte:

Maßeinheiten, Meßfehler. Empfindlichkeit. Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung); Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler.

Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Einfacher Regelkreis mit Kenngrößen; Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Regelstrecke, Regler.

Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 18
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

Im römisch fünf. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Qualitätssicherung''.

19. QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben schätzen und interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.11.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.11.

20. WERKZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Werkzeuge für unterschiedliche Fertigungsverfahren sowie die Gesichtspunkte für die Bemessung, Gestaltung und Fertigung von Werkzeugen kennen. Er soll die dafür zweckmäßigsten Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Werkzeuge der spanlosen Fertigung:

Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Werkzeuge der spanlosen Fertigung:

Biege- und Prägewerkzeuge.

Sonderfertigung:

Druck-, Schleuder- und Spritzguß; Beschichtung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Werkstoffwahl, die Konstruktionsmerkmale und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Werkzeugen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis und der Besprechung ausgeführter Projekte große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'', „Fertigungstechnik'' und „Konstruktionsübungen'' erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

21. VORRICHTUNGSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben, die Wirkungsweise und den Einsatz sowie die Wirtschaftlichkeit von Vorrichtungen aus dem Fachgebiet kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe die zweckmäßigste Vorrichtung auswählen und entwerfen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Grundlagen:

Begriff, Einteilung, Aufbau, Bezeichnung, Einsatz (Positionieren, Bestimmen, Prüfen, Messen, Transport), Anforderungen. Sicherheitsvorkehrungen.

Spannvorrichtungen:

Spannkraft, Spannelemente (starr, elastisch), genormte Bauteile, Baugruppen (mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische).

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,

Transporteinrichtungen, Vorschubeinrichtungen.

Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):

Analyse ausgeführter Projekte.

römisch vier. Jahrgang (2 oder 3 Wochenstunden):

Entwurf:

Auslegungskriterien, Bemessung und Vorrichtungen. Verkettung von

Bearbeitungsmaschinen.

Vorrichtungen für die spanende Bearbeitung:

Dreh-, Bohr-, Fräs-, Hobel- und Schleifvorrichtungen. Spanndorne,

Spannfutter.

Vorrichtungen für die spanlose Bearbeitung:

Biege-, Form-, Präge- und Planiervorichtungen.

Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):

Analyse ausgeführter Projekte.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Prüf- und Meßvorrichtungen:

Aufbau, Auslegung, Genauigkeitsanforderungen, Einsatz (konventionelle, NC-, CNC-Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren).

Kalkulation:

Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Einsatzes von Vorrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterum für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Vorrichtungen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'', „Fertigungstechnik'' und „Konstruktionsübungen'' erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

  1. Ziffer 22
    ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Begriffe und Gesetze''.

23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Ein Projekt.

Fertigungstechnik:

Ein Projekt.

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Ein Projekt aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'' oder „Werkzeugbau'', ein Projekt aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Vorrichtungsbau''.

römisch fünf. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Werkzeugbau'' oder „Vorrichtungsbau'' unter Berücksichtung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik'' sowie „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik''.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik'', „Fertigungstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Betriebstechnik'', „Werkzeugbau'' und „Vorrichtungsbau'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 25
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1.4.1.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

römisch zwei. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.4.1.

An die Stelle des Themenbereichs „Modelltischlerei und Gießerei'' tritt der Themenbereich

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Flach-, Rund- und Werkzeugschleifen. Schleifen von einfachen

spanenden Werkzeugen.

römisch drei. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde.

CNC-Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Drehmaschinen,

Fräsmaschinen, Drahtschneidemaschinen, Senkerodiermaschinen, manuelle

und rechnerunterstützte Programmierung.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Stanz-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen, Meßwerkzeugen und spanenden Werkzeugen. Feinbearbeitung; Schleifen, Rund-, Flach- und Profilschleifen, Läppen.

Arbeitsvorbereitung:

Ausstellen von Fertigungsplänen; Ausstellen von Arbeitspapieren,

Abrechnen von Werkstättenaufträgen.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. Ziffer 27
    SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH

Siehe Anlage 1.

8. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*1) Das höhere Stundenausmaß gilt nur in jenen Jahrgängen, für die keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß Ziffer 27, erlassen werden. In entsprechender Weise ergibt sich die Summe der Wochenstunden.

*2) Siehe Anlage 1, Abschnitt römisch eins a, sowie die vorangehende

Anmerkung 1).

*3) Siehe Anlage 1, Abschnitt römisch eins a.

*4) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12107709

Alte Dokumentnummer

N6199332610J