Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 450/1994Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 131Paragraph 131
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Inkrafttreten
§ 131.Paragraph 131,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft, soweit im 9. Abschnitt nicht anderes bestimmt ist.
(2)Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft.Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem in Absatz eins, genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
11.05.2012
Dokumentnummer
NOR12109028
alte Dokumentnummer
N6199438231J