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Anlage A6B
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LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES FÜR MARKETING
FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehrver-
Pflichtgegenstände *1) Wochenstunden pflich-
Summe tungs-
Semester gruppe
1. 2.
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1. Religion ......................... 1 1 2 (III)
2. Marketing ........................ 7 7 14 I
3. Projekt-Engineering .............. 1 1 2 II
4. Kommunikationspsychologie ........ 1 1 2 III
5. Kommunikationstechnologie ........ 1 1 2 IVb
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Gesamtwochenstundenzahl ... 11 11 22
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der zweisemestrige höhere Speziallehrgang für Marketing für Berufstätige dient gemäß § 75 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer Spezialausbildung auf dem Gebiet des Marketing unter besonderer Berücksichtigung zukunftsorientierter Denkansätze. Voraussetzung für den Besuch des Speziallehrganges sind Vorkenntnisse im kaufmännischen Bereich (vor allem in der Betriebswirtschaft) als auch auf dem Gebiet der betrieblichen Datenverarbeitung.Der zweisemestrige höhere Speziallehrgang für Marketing für Berufstätige dient gemäß Paragraph 75, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer Spezialausbildung auf dem Gebiet des Marketing unter besonderer Berücksichtigung zukunftsorientierter Denkansätze. Voraussetzung für den Besuch des Speziallehrganges sind Vorkenntnisse im kaufmännischen Bereich (vor allem in der Betriebswirtschaft) als auch auf dem Gebiet der betrieblichen Datenverarbeitung.
Der Absolvent soll die Fähigkeit erwerben, nach Abschluß dieses Speziallehrganges einen gehobenen Posten im Bereich des Marketing auszuüben bzw. an seinem Arbeitsplatz selbständig zu arbeiten, verständnisvoll auf Probleme der Mitarbeiter einzugehen und entscheidungsfreudig zu agieren.
Insbesondere sollen die Fähigkeit zur Gruppen- und Teamarbeit erhöht, die Kreativität gefördert und die Erkenntnis der Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung gesteigert werden.
Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu; dieser ermöglicht es, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Bei der Auswahl des Lehrstoffes sollen folgende Kriterien im Vordergrund stehen:
die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
seine Verflechtung mit Erfahrungen und Interessen der Schüler und
die Vorstellungen und Einrichtungen der Wissenschaft, der Wirtschaft und anderer außerschulischer Institutionen, mit denen die Schule bei der Durchführung von Projekten oder bei der Setzung von Schwerpunkten zusammenarbeitet.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Die raschen Veränderungen des Wirtschaftslebens erfordern, daß der Lehrer die sein Fachgebiet betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und den Lehrstoff sowie seine Unterrichtsmethoden dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis anpaßt.
Um den Ertrag des Unterrichts zu erhöhen und die Motivation der Schüler zu steigern, sind neben dem Vortrag auch andere Unterrichtsformen, wie Teamarbeit, Diskussion, Referate aus der Praxis, Eigenarbeit durch geeignete Literatur anzustreben. Darüber hinaus sind Medien so viel wie möglich im Unterricht einzusetzen.
Betriebsbesuche und Gespräche mit Praktikern sollen den Lehrstoff verdeutlichen und veranschaulichen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
1. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in einem Semester an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie soll sich an einem an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes abgestimmten Konzept für den gesamten Ausbildungszeitraum orientieren.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, daß die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schüler fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Bei schulautonomer Festlegung von Lehrplanbestimmungen ist zu beachten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können abweichend von der Stundentafel und von der Lehrstoffumschreibung (ausgenommen im Pflichtgegenstand Religion) in den einzelnen Pflichtgegenständen Verschiebungen der Semesterwochenstunden und Lehrinhalte allenfalls mit lehrstoffmäßigen Schwerpunktsetzungen vorgesehen werden, wobei die Summe der festgelegten Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie die Summe der festgelegten Wochenstunden aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern einzuhalten sind.
Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind das zur Verfügung stehende Kontingent an Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule zu beachten.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
2. MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Marketingphilosophie als Managementaufgabe verstehen und im betrieblichen Alltag umsetzen können,
das Wesen des Marketing erkennen und die strategischen Managementinstrumente einsetzen können,
Projektabläufe organisieren, durchführen und entscheidungsorientiert handeln können sowie
strategisch, problem- und zielorientiert langfristig sowie operativ mittelfristig denken können.
Lehrstoff:
Allgemeine Grundlagen:
Marketingphilosophie, Markt.
Informationsbeschaffung im Marketing:
Marktforschung, Interpretation von Verbraucheranalysen.
Kreativitätstechniken.
Strategische und operative Marketingpläne:
Analysen (Stärken, Schwächen, Risken, Chancen); Gap-Analyse;
Portfolioanalyse; Lebenszyklusanalyse und andere aktuelle
Leitbildkonzeptionen.
Ziele; Strategien.
Marketing-Organisation.
Marketing Controlling.
Neue Erkenntnisse und Wege im Marketing (New Marketing, Lean Marketing, Ökomarketing).
Marketing Mix:
Produktinnovationsprozeß; Marken-, Verpackungs-, Produktpolitik, Servicemix; preispolitische Strategien, Rabatt- und Konditionenpolitik; Key Account Management, Distributionskanäle, Logistik; Werbeplanung, Werbefeldzug, Promotions, Public Relations, Personal Selling, Sponsoring.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die elektronische Datenverarbeitung zur Abwicklung von Projekten sowie zur Verarbeitung von marketingrelevanten Daten einsetzen können sowie
die elektronische Datenverarbeitung als Mittel eines Informationssystems verstehen.
Lehrstoff:
Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung anhand von ausgewählten
Bereichen eines Fallbeispiels oder Projektes:
Analysen, Controlling, Statistiken.
Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung anhand von ausgewählten Bereichen eines Fallbeispiels oder Projektes:
Analysen, Controlling, Statistiken.
KOMMUNIKATIONSPSYCHOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die psychologischen Ursachen des Kommunikationsprozesses verstehen sowie
fähig sein, Gesprächsentwicklungen zu erkennen und zielorientiert zu steuern.
Lehrstoff:
Kommunikationsmodell.
Kommunikationsprozeß:
Voraussetzungen für das Funktionieren eines Kommunikationsprozesses. Konfliktlösungsmodelle.
Verbale und nonverbale Kommunikation:
Rhetorik, Körpersprache.
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesprächen.
KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Auswirkungen verschiedener Präsentationstechniken verstehen,
die Strukturen und Techniken für eine effiziente Gesprächsführung beherrschen sowie
imstande sein, Probleme in exakter sprachlicher Darstellung umzusetzen.
Lehrstoff:
Einsatz moderner Kommunikationstechnologie:
Formulieren und Darstellen von Problemen und Zielen.
Dokumentation von Projekten.
Interne und externe Kommunikation.
Präsentationstechniken.
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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).