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Anlage A.7
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LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SANITÄR- UND
HEIZUNGSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
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Unterrichtseinheiten Lehr-
ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Semester *1) tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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1. Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und
Recht ............... - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III
5. Angewandte
Mathematik .......... 60 60 - - 120 I
6. Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II
7. Mechanik ............ 30 30 - - 60 (I)
8. Mechanische
Technologie ......... 40 40 - - 80 (I)
9. Technisches
Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II
10. Technische
Richtlinien ......... - - 20 20 40 III
11. Installations-
planung ............. - - 40 40 80 I
12. Pumpenanlagen und
Wasserversorgung .... - - 50 30 80 I
13. Gastechnik .......... 20 20 20 - 60 I
14. Heizungstechnik ..... 30 30 30 30 120 I
15. Umwelttechnologie ... - - - 40 40 I
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Zwischensumme ... 260 260 220 220 960
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B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)
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Lebende
Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II
Bautechnik .......... - - 20 20 40 II
Solartechnik und
Wärmepumpen ......... - - 20 20 40 I
Fachkalkulation mit
EDV ................. - - 20 20 40 I
Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II
Schweißtechnik ...... - - 20 20 40 I
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Zwischensumme .. 20 20 60 60 160
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Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120
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Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens .......... 260 260 260 260 1 040
höchstens ........... 320 320 320 320 1 280
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C. Freigegenstände
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Block A -
Unternehmerprüfung:
Zusatzlehrgang für
die
Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation
für (post)sekundäre
Einstiege:
Fremdsprache und
Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I
Angewandte
Mathematik .......... - 20 30 30 80 I
Angewandte
Physik .............. - - 20 20 40 II
Technische
Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.1
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.1
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.1
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.
Lehrstoff:
Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.
Betriebswirtschaft:
Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.
Semester:
Betriebswirtschaft:
Grundzüge des Rechnungswesens.
Volkswirtschaftslehre:
Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration. Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik Anmerkung, richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Siehe Anlage A.1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.
Lehrstoff:
Semester:
Grundrechenoperationen:
Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.
Funktionen:
Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.
Statistik:
Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus
dem Fachgebiet.
6. ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.
Punktmechanik:
Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.
Semester:
Schwingungen und Wellen:
Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.
Hydromechanik:
Druck, Auftrieb, Strömungen.
Aufbau der Materie:
Atom- und Molekülbau. Physikalische Eigenschaften fester, flüssiger
und gasförmiger Körper.
7. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.
Festigkeitslehre:
Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.
Dynamik:
Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und
drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung.
Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Strömungen in Rohrleitungen.
Viskosität. Technische Anwendungen.
Thermodynamik:
Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre. Wärmetransport und -dämmung. Wärmebedarfsrechnung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen. Er soll Verfahren der spanlosen Bearbeitung kennen.
Lehrstoff:
Spanlose und spanende Bearbeitung. Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen. Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.
Legierungen. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung. Spezifische
Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.
Spanlose Bearbeitungsverfahren:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,
Löten, Kleben.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.
Lehrstoff:
Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:
Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie. Toleranzen und Passungen.
Schaltsymbole der Installationstechnik.
Heizungs- und Installationspläne:
Gas- und Wasserinstallation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Materielle Rechtsvorschriften:
Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas, Wasser- und Heizungsinstallation.
Grundzüge der Verwaltung:
Behördenverfahren. Instanzenzug.
11. INSTALLATIONSPLANUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.
Lehrstoff:
Semester:
Gas-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsbau:
Arbeiten mit Bauplänen. Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge.
Semester:
Aktuelle Planungsaufgaben:
Anlagen mit Wärmepumpen, Solartechnik und Pufferspeicher.
Sanitärraumgestaltung:
Planung von WCs, Bädern, Küchen und sonstigen Naßräume. Erstellen von Behördenplänen.
PUMPENANLAGEN UND WASSERVERSORGUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.
Lehrstoff:
Semester:
Aufgaben der Wasserver- und -entsorgung:
Grundlagen der Wasseraufbereitung, Anforderungen an Trink- und Nutzwasser, Abwasserbeseitigung, Abwasserreinigung.
Elemente des Rohrleitungsbaus:
Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane,
Armaturen. Normen.
Auslegung von Anlagen:
Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für
Rohre.
Pumpenarten:
Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.
Semester:
Wasserversorgung:
Elemente der Wasserversorgungsanlagen, Hauswasserversorgung, örtliche und zentrale Warmwasserversorgung, Grundzüge der Ortswasserversorgung. Technische Wasserversorgungsanlagen mit Ausführungsbeispielen. Berechnungen einfacher Wasserversorgungsanlagen.
Wasserentsorgung:
Hausentwässerung, Abscheider und Hebeanlagen.
13. GASTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften der gasförmigen Brennstoffe kennen und Gasinstallationen durchführen können. Er soll den Aufbau und die Wirkungsweise facheinschlägiger Gasgeräte kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Gasförmige Brennstoffe:
Gasgewinnung und -erzeugung. Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe. Lagerung und Fortleitung von Gasen. Flüssiggas. Verbrennung.
Semester:
Gasinstallation:
Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung. Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.
Semester:
Sicherheitstechnische Einrichtungen:
Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.
14. HEIZUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Semester:
Begriffe und Normen:
Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik. Normen für die Berechnung von Heizlast- und Warmwasserberechnungen.
Semester:
Geräte und Anlagen:
Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen.
Semester:
Steuerung und Regelung:
Steuern, Regeln, Automatisieren. Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik. Bausteine von Steuerungen. Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.
Semester:
Berechnungen an Heizungsanlagen:
Luftheizung, Warmwasserbereitung (Durchfluß- und Speichersysteme), Dampfheizung. Auslegungsberechnungen, Betriebsverhalten. Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken.
15. UMWELTTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Anlagen der Umweltschonung bezüglich Aufbau, Auswahl und Betriebsverhalten kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Anlagen der Umweltschutztechnik:
Anlagen zur Luftreinhaltung, zur Reinigung von Abwässern; Lärmschutzanlagen. Anlagen und Verfahren der Abfallwirtschaft.
B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHEN
Siehe Anlage A.1
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1
BAUTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Methoden der Planung im Hochbau, der Bauabwicklung und Bauabrechnung kennen. Er soll Grundprobleme der Bauphysik und der Baubiologie kennen.
Lehrstoff:
Bauweisen; Bauplanung, Bauabwicklung, Bauabrechnung. Grundzüge des Baurechts.
Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz. Heizlast- und Wärmebedarfsrechnung.
Energieplanung; Gebäudeökologie; menschengerechtes Bauen.
SOLARTECHNIK UND WÄRMEPUMPEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten moderner solartechnischer Anlagen kennen. Er soll das Prinzip und die technische Umsetzung von Wärmepumpen kennen.
Lehrstoff:
Solarthermische Anlagen (Systeme; Dimensionierung); photovoltaische Anlagen. Wärmebedarfs- und Amortisationsrechnungen.
Thermodynamische Grundlagen; Wirkungsgrad und Leistungszahlen. Wärmespeicher; multivalente Systeme. Konstruktionsprinzipien.
FACHKALKULATION MIT EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungen wirtschaftlicher Berechnungen durchführen können. Er soll gängige Standardsoftware im Kalkulationsbereich anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Betriebliches Rechnungswesen:
Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.
Semester:
Datenverarbeitung:
Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Anwendungen der Tabellenkalkulation für Aufgaben aus der Praxis.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.
Lehrstoff:
Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes. Rechtliches Umfeld.
Fertigungsplanung:
Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.
Semester:
Arbeitssystemgestaltung:
Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung; Arbeitssicherheit, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.
Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement.
SCHWEISSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Sanitär- und Heizungstechnik bedeutsamen Schweißverfahren und die theoretischen Grundlagen von Schweißverbindungen und der Schweißnahtprüfungen kennen.
Lehrstoff:
Schweißverfahren, Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen, Schweißzusatzstoffe, Schweißgütebeurteilung.
Semester:
Ergänzende Verfahren:
Wärmebehandlung geschweißter Bauteile. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung mit unterschiedlichen Verfahren. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.
C. FREIGEGENSTÄNDE
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1
FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION
Siehe Anlage A.1
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1
ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage A.1
TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER
Siehe Anlage A.1
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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.
*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III). *2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).