Rechtstracker.at

Anl. 1/07

Fassungen
01.09.1996 bis 25.01.2001 — BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0726.01.200131.01.2010 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008
Anl. 1/0701.09.199625.01.2001 BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.1996BGBl. Nr. 566/1996

Außerkrafttretensdatum

25.01.2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4, Ziffer eins,).

Die Abschnitte römisch eins und römisch fünf treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 56 aus 2001,).

Text

                                                          Anlage A.7

                                                         ------------

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SANITÄR- UND

                          HEIZUNGSTECHNIK

                          I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

---------------------------------------------------------------------

                          Unterrichtseinheiten                Lehr-

                                                              ver-

A. Pflichtgegenstände                                Summe    pflich-

                                   Semester *1)               tungs-

                              1.    2.    3.    4.            gruppe

---------------------------------------------------------------------

   1. Religion ............   20    20    20    20    80       (III)

   2. Kommunikation und

      Schriftverkehr ......   20    20     -     -    40        II

   3. Wirtschaft und

      Recht ...............    -     -    20    20    40        III

   4. Mitarbeiterführung

      und -ausbildung .....    -     -    20    20    40        III

   5. Angewandte

      Mathematik ..........   60    60     -     -   120         I

   6. Angewandte Physik ...   20    20     -     -    40        II

   7. Mechanik ............   30    30     -     -    60        (I)

   8. Mechanische

      Technologie .........   40    40     -     -    80        (I)

   9. Technisches

      Zeichnen ............   20    20     -     -    40        II

  10. Technische

      Richtlinien .........    -     -    20    20    40        III

  11. Installations-

      planung .............    -     -    40    40    80         I

  12. Pumpenanlagen und

      Wasserversorgung ....    -     -    50    30    80         I

  13. Gastechnik ..........   20    20    20     -    60         I

  14. Heizungstechnik .....   30    30    30    30   120         I

  15. Umwelttechnologie ...    -     -     -    40    40         I

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...  260   260   220   220   960

---------------------------------------------------------------------

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

---------------------------------------------------------------------

      Lebende

      Fremdsprache ........   20    20    20    20    80         I

      Kommunikation und

      Schriftverkehr ......    -     -    20    20    40        II

      Bautechnik ..........    -     -    20    20    40        II

      Solartechnik und

      Wärmepumpen .........    -     -    20    20    40         I

      Fachkalkulation mit

      EDV .................    -     -    20    20    40         I

      Betriebstechnik .....    -     -    20    20    40        II

      Schweißtechnik ......    -     -    20    20    40         I

---------------------------------------------------------------------

           Zwischensumme ..   20    20    60    60   160

---------------------------------------------------------------------

   Gesamtsumme (A und B) ..  280   280   280   280 1 120

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtstundenrahmen

      (A und B) für

      Abweichungen durch

      schulautonome

      Lehrplanbestimmungen

      mindestens ..........  260   260   260   260 1 040

      höchstens ...........  320   320   320   320 1 280

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände

---------------------------------------------------------------------

Block A -

      Unternehmerprüfung:

      Zusatzlehrgang für

      die

      Unternehmerprüfung ..    -     -    40    40    80        II

Block B -

      Weiterqualifikation

      für (post)sekundäre

      Einstiege:

      Fremdsprache und

      Kommunikation .......    -    40    40    40   120         I

      Angewandte

      Mathematik ..........    -    20    30    30    80         I

      Angewandte

      Physik ..............    -     -    20    20    40        II

      Technische

      Grundlagenfächer ....    -     -    20    20    40         I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 3
    WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Recht:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik Anmerkung, richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 5
    ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6. ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Schwingungen und Wellen:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Hydromechanik:

Druck, Auftrieb, Strömungen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Physikalische Eigenschaften fester, flüssiger

und gasförmiger Körper.

7. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Statik:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und

drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Hydromechanik:

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Strömungen in Rohrleitungen.

Viskosität. Technische Anwendungen.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre. Wärmetransport und -dämmung. Wärmebedarfsrechnung.

  1. Ziffer 8
    MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen. Er soll Verfahren der spanlosen Bearbeitung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Begriffe:

Spanlose und spanende Bearbeitung. Maschinen und Geräte.

Werkstoffe:

Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen. Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Werkstoffe:

Legierungen. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung. Spezifische

Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,

Löten, Kleben.

  1. Ziffer 9
    TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Normen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie. Toleranzen und Passungen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Normen:

Schaltsymbole der Installationstechnik.

Heizungs- und Installationspläne:

Gas- und Wasserinstallation.

  1. Ziffer 10
    TECHNISCHE RICHTLINIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Materielle Rechtsvorschriften:

Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas, Wasser- und Heizungsinstallation.

Grundzüge der Verwaltung:

Behördenverfahren. Instanzenzug.

11. INSTALLATIONSPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Gas-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsbau:

Arbeiten mit Bauplänen. Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Aktuelle Planungsaufgaben:

Anlagen mit Wärmepumpen, Solartechnik und Pufferspeicher.

Sanitärraumgestaltung:

Planung von WCs, Bädern, Küchen und sonstigen Naßräume. Erstellen von Behördenplänen.

  1. Ziffer 12
    PUMPENANLAGEN UND WASSERVERSORGUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Aufgaben der Wasserver- und -entsorgung:

Grundlagen der Wasseraufbereitung, Anforderungen an Trink- und Nutzwasser, Abwasserbeseitigung, Abwasserreinigung.

Elemente des Rohrleitungsbaus:

Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane,

Armaturen. Normen.

Auslegung von Anlagen:

Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für

Rohre.

Pumpenarten:

Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Wasserversorgung:

Elemente der Wasserversorgungsanlagen, Hauswasserversorgung, örtliche und zentrale Warmwasserversorgung, Grundzüge der Ortswasserversorgung. Technische Wasserversorgungsanlagen mit Ausführungsbeispielen. Berechnungen einfacher Wasserversorgungsanlagen.

Wasserentsorgung:

Hausentwässerung, Abscheider und Hebeanlagen.

13. GASTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der gasförmigen Brennstoffe kennen und Gasinstallationen durchführen können. Er soll den Aufbau und die Wirkungsweise facheinschlägiger Gasgeräte kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Gasförmige Brennstoffe:

Gasgewinnung und -erzeugung. Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe. Lagerung und Fortleitung von Gasen. Flüssiggas. Verbrennung.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Gasinstallation:

Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung. Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Sicherheitstechnische Einrichtungen:

Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.

14. HEIZUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Begriffe und Normen:

Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik. Normen für die Berechnung von Heizlast- und Warmwasserberechnungen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Geräte und Anlagen:

Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Steuerung und Regelung:

Steuern, Regeln, Automatisieren. Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik. Bausteine von Steuerungen. Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Berechnungen an Heizungsanlagen:

Luftheizung, Warmwasserbereitung (Durchfluß- und Speichersysteme), Dampfheizung. Auslegungsberechnungen, Betriebsverhalten. Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken.

15. UMWELTTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Anlagen der Umweltschonung bezüglich Aufbau, Auswahl und Betriebsverhalten kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Anlagen der Umweltschutztechnik:

Anlagen zur Luftreinhaltung, zur Reinigung von Abwässern; Lärmschutzanlagen. Anlagen und Verfahren der Abfallwirtschaft.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHEN

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden der Planung im Hochbau, der Bauabwicklung und Bauabrechnung kennen. Er soll Grundprobleme der Bauphysik und der Baubiologie kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Hochbau:

Bauweisen; Bauplanung, Bauabwicklung, Bauabrechnung. Grundzüge des Baurechts.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Bauphysik:

Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz. Heizlast- und Wärmebedarfsrechnung.

Energieplanung; Gebäudeökologie; menschengerechtes Bauen.

SOLARTECHNIK UND WÄRMEPUMPEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten moderner solartechnischer Anlagen kennen. Er soll das Prinzip und die technische Umsetzung von Wärmepumpen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Solartechnik:

Solarthermische Anlagen (Systeme; Dimensionierung); photovoltaische Anlagen. Wärmebedarfs- und Amortisationsrechnungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Wärmepumpen:

Thermodynamische Grundlagen; Wirkungsgrad und Leistungszahlen. Wärmespeicher; multivalente Systeme. Konstruktionsprinzipien.

FACHKALKULATION MIT EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungen wirtschaftlicher Berechnungen durchführen können. Er soll gängige Standardsoftware im Kalkulationsbereich anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Betriebliches Rechnungswesen:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Datenverarbeitung:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Anwendungen der Tabellenkalkulation für Aufgaben aus der Praxis.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes. Rechtliches Umfeld.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Arbeitssystemgestaltung:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung; Arbeitssicherheit, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.

Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Sanitär- und Heizungstechnik bedeutsamen Schweißverfahren und die theoretischen Grundlagen von Schweißverbindungen und der Schweißnahtprüfungen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Schweißen:

Schweißverfahren, Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen, Schweißzusatzstoffe, Schweißgütebeurteilung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Ergänzende Verfahren:

Wärmebehandlung geschweißter Bauteile. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung mit unterschiedlichen Verfahren. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1

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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR12112229

Alte Dokumentnummer

N6199658489J