Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Arbeitsverfassungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 22/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 601/1996Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 601 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 189Paragraph 189
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Vereinbarung über einen Europäischen Betriebsrat
§ 189.Paragraph 189,
Wenn besonderes Verhandlungsgremium und zentrale Leitung die Errichtung eines Europäischen Betriebsrates vereinbaren, haben sie in dieser Vereinbarung jedenfalls
die von der Vereinbarung erfaßten Betriebe und Unternehmen, einschließlich der in den Nichtmitgliedstaaten liegenden Betriebe bzw. Unternehmen, sofern diese in den Geltungsbereich einbezogen werden;
die Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrates, die Anzahl der Mitglieder, die Sitzverteilung und die Mandatsdauer einschließlich der Auswirkungen von wesentlichen Änderungen der Unternehmens- oder Unternehmensgruppenstruktur (§ 188 Abs. 2) sowie von erheblichen Änderungen der Zahl der im Unternehmen bzw. in der Unternehmensgruppe Beschäftigten;die Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrates, die Anzahl der Mitglieder, die Sitzverteilung und die Mandatsdauer einschließlich der Auswirkungen von wesentlichen Änderungen der Unternehmens- oder Unternehmensgruppenstruktur (Paragraph 188, Absatz 2,) sowie von erheblichen Änderungen der Zahl der im Unternehmen bzw. in der Unternehmensgruppe Beschäftigten;
die Befugnisse und das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren des Europäischen Betriebsrates;
den Ort, die Häufigkeit und die Dauer der Sitzungen des Europäischen Betriebsrates;
die für den Europäischen Betriebsrat bereitzustellenden finanziellen und materiellen Mittel sowie
die Laufzeit der Vereinbarung und das bei ihrer Neuaushandlung anzuwendende Verfahren
festzulegen.
Schlagworte
Unternehmensstruktur, Unterrichtungsverfahren
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010
Dokumentnummer
NOR12112304
Alte Dokumentnummer
N6199658682J