Rechtstracker.at

Anl. 1/02

Fassungen
01.09.1998 bis 31.08.2003 — BGBl. II Nr. 302/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0201.09.200631.08.2019 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 262/2015
Anl. 1/0201.09.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/0201.09.199831.08.2003 BGBl. II Nr. 302/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1998BGBl. II Nr. 302/1997

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003danach: BGBl. II Nr. 283/2003

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4, in der Fassung Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.

302 aus 1997,.

Text

                                                        Anlage 1.1.2

    LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENRAUMGESTALTUNG UND

                             HOLZTECHNIK

                           I. STUNDENTAFEL 1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

--------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden                Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                       pflich-

                                Jahrgang          Summe     tungs-

                         I.   II. III.  IV.  V.             gruppe

--------------------------------------------------------------------

1. Religion ...........  2    2    2    2    2     10       (III)

2. Deutsch ............  3    2    2    2    2     11        (I)

3. Englisch ...........  2    2    2    2    3     11        (I)

4. Geschichte und

    politische Bildung .  -    -    -    2    2      4        III

5. Leibesübungen ......  2    2    2    1    1      8       (IVa)

6. Geographie und

    Wirtschaftskunde ...  2    2    -    -    -      4       (III)

7. Wirtschaft und Recht  -    -    -    2    3      5        III

8. Angewandte

    Mathematik .........  3    3    2    2    -     10        (I)

9. Angewandte Physik ..  2    2    -    -    -      4       (II)

10. Angewandte Chemie

    und Ökologie .......  3    2    -    -    -      5        II

11. Darstellende

    Geometrie 2) .......  2    2    -    -    -      4        (I)

12. Angewandte

    Informatik .........  2    2    -    -    -      4         I

13. Technologie ........  2    2    2    -    -      6         I

14. Tischler-

    konstruktionen .....  2    2    2    -    -      6         I

15. Baukonstruktion ....  -    2    3    2    2      9         I

16. Betriebstechnik ....  -    -    2    2    3      7         I

17. Konstruktionsübungen

    3) .................  4    4    4    -    -     12         I

18. Werkstätte .........  8    8    -    -    -     16       (Va)

Pflichtgegenstände der

schulautonomen

Ausbildungsschwerpunkte

gemäß Abschnitt B. .....  -    -   16   22   21     59

--------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl  39   39   39   39   39    195

--------------------------------------------------------------------

                                Wochenstunden              Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der                                   pflich-

   schulautonomen                Jahrgang        Summe      tungs-

   Ausbildungsschwerpunkte    III.  IV.  V.                 gruppe

--------------------------------------------------------------------

B.1   Innenraumgestaltung

      und Möbelbau

1.1   Technologie ..........    -    2    2         4         I

1.2   Tischlerkonstruktionen

4) ................... - 4 4 8 römisch eins

1.3   Möbeldesign ..........    2    -    -         2         I

1.4   Bau- und Möbelstile ..    -    2    2         4         I

1.5   Form und Farbe 5) ....    3    2    -         5       (III)

1.6   Angewandte Perspektive

6) ................... - 2 2 4 (römisch eins)

1.7   Innenraumgestaltung 7)    3    6    9        18         I

1.8   Werkstätte ...........    8    4    -        12       (Va)

1.9   Werkstätten-

      laboratorium .........    -    -    2         2        III

      Wochenstundenzahl B.1    16   22   21        59

B.2   Holztechnik

2.1   Betriebstechnik ......    1    1    1         3         I

2.2   Mechanische

      Technologie des Holzes    -    2    3         5        (I)

2.3   Chemische Technologie     2    2    2         6         I

2.4   Konstruktiver Holzbau

      und Statik ...........    2    3    3         8         I

2.5   Holzbearbeitungs-

      maschinen ............    3    3    3         9         I

2.6   Laboratorium .........    -    4    4         8         I

2.7   Konstruktionsübungen

      und Projekt 8) .......    -    3    5         8         I

2.8   Werkstätte ...........    8    4    -        12       (Va)

      Wochenstundenzahl B.2    16   22   21        59

--------------------------------------------------------------------

      Pflichtpraktikum .....   mindestens 8 Wochen in der

                               unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt

                               in den V. Jahrgang

--------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände,           Wochenstunden                Lehrver-

   Unverbindliche                                           pflich-

   Übungen                       Jahrgang                   tungs-

   Förderunterricht      I.   II. III.  IV.  V.             gruppe

--------------------------------------------------------------------

C.1   Freigegenstände

      Zweite lebende

      Fremdsprache 9) ..  -    -    3    3    3               (I)

C.2   Unverbindliche

      Übungen

      Leibesübungen ....  2    2    2    2    2              (IVa)

C.3   Förderunterricht

  1. Ziffer 10
     
Deutsch
Englisch
Angewandte
Mathematik
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände

--------------

  1. Ziffer eins
    Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch drei abgewichen werden.
  2. Ziffer 2
    Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer
Datenverarbeitung im Ausmaß einer Wochenstunde im römisch zwei. Jahrgang.
  1. Ziffer 3
    Einschließlich Freihandzeichnen.
  2. Ziffer 4
    Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im römisch vier. Jahrgang und
drei Wochenstunden im römisch fünf. Jahrgang.
  1. Ziffer 5
    Mit Übungen im Ausmaß von eineinhalb Wochenstunden im römisch drei. Jahrgang und einer Wochenstunde im römisch vier. Jahrgang.
  2. Ziffer 6
    Mit Übungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden im römisch vier. und

römisch fünf. Jahrgang.

  1. Ziffer 7
    Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer
Datenverarbeitung, im Ausmaß von 5 Wochenstunden im römisch vier. Jahrgang und 8 Wochenstunden im römisch fünf. Jahrgang.
  1. Ziffer 8
    Mit Übungen, zum Teil mit Angewandter Elektronischer
Datenverarbeitung.
  1. Ziffer 9
    In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
  1. Ziffer 10
    Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu
16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik vermittelt Kenntnisse über die fachgerechte und ökologische Aufbringung und Bearbeitung von Holz, die Herstellung von Holzprodukten und über die dazu erforderlichen Hilfsmaterialien, Maschinen und Fertigungsmethoden, sowie über die einschlägigen Gesetze und Normen und über Betriebsführung. Durch die praxisnahe Ausbildung werden die Absolventen vorbereitet, die Befähigung zu einem entsprechenden Handwerk zu erwerben und Führungsaufgaben in Betrieben und technischen Büros zu übernehmen. Die Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik sieht neben der allgemeinen Fachausbildung zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vor:

  • Strichaufzählung
    Der Ausbildungsschwerpunkt „Innenraumgestaltung und Möbelbau'' vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich Gestaltung, Planung, Ausführung und Präsentation von Innenräumen sowie Entwurf, Fertigung und Präsentation von Möbeln unter Anwendung stilgerechter und zeitgemäßer Materialien.
  • Strichaufzählung
    Der Ausbildungsschwerpunkt „Holztechnik'' vermittelt eine vertiefte Fachausbildung hinsichtlich des Holzbaues und einschlägigen Ausbaues, der Herstellung der dazu notwendigen Werkstoffe sowie des Managements des holzbe- und -verarbeitenden Unternehmens.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG

DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

„Deutsch'', „Englisch'', „Geschichte und politische Bildung'', „Leibesübungen'', „Geographie und Wirtschaftskunde'' und „Wirtschaft und Recht'':

Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.

römisch drei. Jahrgang:

Analysis:

Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen); Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.

Numerische Mathematik:

Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration.

römisch vier. Jahrgang:

Analysis:

Fachspezifische Anwendungen.

Lineare Algebra und analytische Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten; Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen; Prinzip der Parameterabschätzung

und Signifikanzprüfung.

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik.

In Jahrgängen mit drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei

Schularbeiten.

9. ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1 (mit geänderter Lehrstoffverteilung von zweimal 2 Jahreswochenstunden).

  1. Ziffer 10
    ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Siehe Anlage 1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
  • Strichaufzählung
    geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen, sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch Modellbildung konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    Objekte in 3D darstellen können.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Räumliches Koordinatensystem.

Abbildungsmethoden (Projektionsarten).

Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper, sowie

Axonometrie zur Erfassung der Gestalt eines Objekts aus gegebenen

Rissen.

Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:

Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage; Länge einer Strecke, Größe und Gestalt einer ebenen Figur; Projizierendmachen einer Geraden und einer Ebene; orthogonale Lage von Geraden und Ebenen; Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte (Dachausmittlungen); Kreis in Haupt-, projizierender und allgemeiner Lage.

römisch zwei. Jahrgang:

Normale Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte.

Drehflächen:

Grundbegriffe; ebene Schnitte (punkt- und tangentenweise).

Durchdringungen.

Regel-, Schieb- und Schraubflächen.

Perspektive:

Durchschnittsverfahren; freie Perspektive, Anwendung auf eben- und

krummflächig begrenzte Objekte; anschauliche Zentralrisse von

Objekten.

CAD-Anwendungen.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

12. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung kennen.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;

Bedienung.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken.

Programmieren:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Umsetzung in Programme.

römisch zwei. Jahrgang:

Programmentwicklung:

Methoden des Softwareentwurfes; strukturierte Programmierung,

Strukturelemente; Datenstrukturen.

Kommunikationstechnik:

Netzwerke; Informationsbeschaffung.

Standardsoftware:

Grafik und Präsentation; CAD; Datenbanken.

Informatik und Gesellschaft:

Auswirkungen der Informatik auf Menschen, Arbeitswelt,

Gesellschaft, Kultur und Mitwelt; Datenschutz.

13. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und Werkzeuge kennen;
  • Strichaufzählung
    die für die Herstellung der verschiedenen Halbfertig- und Fertigfabrikate aus Holz und Holzwerkstoffen notwendigen Verfahren und Maschinen kennen.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Aufbau des Holzes:

Biologie des Holzes, Holzfehler, Funktionen und Wachstum des Baumes.

Holzkunde:

Makroskopischer und mikroskopischer Aufbau des Holzes, Holzerkennung, heimische und fremdländische Holzarten; einfache Werkzeuge der Holzbearbeitung.

römisch zwei. Jahrgang:

Technologie der Holzhalbwaren:

Schnittholz, Hobelware, Furniere, Plattenwerkstoffe.

Mechanisch-technologische Verfahren:

Spanlose und spanabhebende Formgebung, Verklebung von Holz.

Holzbearbeitung:

Werkzeuge, Maschinen, Schutzmaßnahmen.

römisch drei. Jahrgang:

Holzphysik:

Physikalische Eigenschaften und Kennwerte des Holzes.

Vergütung von Holz:

Holztrocknung und Dämpfung.

Holzschutz:

Tierische und pflanzliche Holzschädlinge, Holzschutzmaßnahmen.

14. TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen;
  • Strichaufzählung
    bei den Lösungen einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik entwerfen und materialgerecht konstruieren können.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Begriffe:

Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbauarbeiten.

Möbelbau:

Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel (Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche).

römisch zwei. Jahrgang:

Möbelbau:

Einfache Möbel und Möbelteile.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.

Bautischlerarbeiten:

Einfache Türen und Fenster; Befestigungstechnik.

römisch drei. Jahrgang:

Möbelbau:

Bewegliche Möbelteile; Klapp- und Auszugstische, Schranksysteme.

Bautischlerei:

Tür- und Fensterkonstruktionen; Holzstiegen.

15. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Elemente der Baukonstruktion und der Gebäudeinstallation sowie die einschlägigen Gesetze und Normen kennen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten bautechnischen Kriterien auf Routineaufgaben des Fachgebietes anwenden können.
Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Baukonstruktion:

Fundamente, aufgehendes Mauerwerk, Rauchfänge, Zwischenwände,

Decken.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine, Beton, Putze.

römisch drei. Jahrgang:

Baukonstruktionen:

Dachstühle, Flachdächer; Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten;

Feuchtigkeitsisolierung; Stiegenkonstruktionen.

Haustechnik:

Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen.

Statik-Grundlagen:

Lasten, Kräfte, Momente; Gleichgewicht; statisch bestimmte Träger.

Festigkeit:

Beanspruchungsarten, zulässige Spannungen.

römisch vier. Jahrgang:

Baustoffe:

Metalle, Sperr- und Dämmstoffe.

Bauphysik:

Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutz.

Ausbauarbeiten:

Fußböden, Arbeiten der Baunebengewerbe.

Haustechnik:

Kanalisation, Heizung, Be- und Entlüftung, Klimatisierung.

Holzkonstruktionen:

Holzhäuser.

römisch fünf. Jahrgang:

Baupläne:

Einreich-, Polier-, Detailpläne.

Bauorganisation:

Projektablauf, Verantwortungsbereich.

Ausbauarbeiten:

Fenster, Türen, Portale aus Metall und Kunststoff, Wand- und Deckenverkleidungen.

Aufzüge.

Holzkonstruktionen:

Hallentragwerke.

16. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Leistungsbereiche einschlägiger Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, Kontrolle, Rationalisierung und als Instrument der Unternehmensführung, unter vorhandener EDV-Stützung, einsetzen können.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Planung und Steuerung:

Grundlagen, Gesamt- und Teilplanung, Terminplanung.

Organisation:

Grundlagen, Aufbau- und Ablauforganisation.

Marketing:

Grundlagen, Markterkundung, Absatzplanung.

Rechnungswesen:

Grundlagen, Bilanz, Kostenrechnung im Gewerbebetrieb.

römisch vier. Jahrgang:

Beschaffung:

Grundlagen, Beschaffungsplanung, Einkauf, Lagerhaltung.

Rechnungswesen:

Bilanzanalyse, Kennzahlen, Kostenrechnung im Industriebetrieb.

Arbeitstechnik:

Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, REFA-Grundzüge.

römisch fünf. Jahrgang:

Personalwesen:

Menschenführung, Entlohnung, Personalverrechnung.

Finanzierung:

Grundlagen, Finanzierungsgrundsätze, Finanzplan.

Auftragswesen:

Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Vergabe, Terminplanung,

Haftung.

Rechnungswesen:

Betriebsabrechnung auf Voll-, Teil- und Plankostenbasis;

Kostenrechnung (Unternehmensführungs-Instrument, Vor- und Nachkalkulation), Controlling.

Qualitätsmanagement:

Normen, QS-Handbuch, Zertifizierung.

17. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Objekte proportionengerecht nach der Natur und aus der Vorstellung skizzieren und zeichnerisch auch computergestützt darstellen können;
  • Strichaufzählung
    selbständig normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Zeichnungen normgerecht und freihändig beschriften können.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,

Bemaßung und Beschriftung.

Zeichnen und Schrift:

Blockschrift, Schriftbild; räumliches Sehen, Darstellungstechniken, Zeichnen von Linien, Flächen und einfachen Körpern; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Freihandzeichnen.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Holzkonstruktionen.

römisch zwei. Jahrgang:

Zeichnen:

Skizzieren (technische Details, Möbel, Innenräume und Raumdetails); Naturstudien; Förderung der Entwurfs- und Darstellungsfähigkeit.

Pläne:

Einfache Grundrisse und Detailzeichnungen.

Naturaufnahmen:

Aufmaß und Darstellung von Möbeln.

römisch drei. Jahrgang:

Fertigungs- und Detailzeichnungen (auch computergestützt).

18. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig sach- und normgerecht herstellen können;
  • Strichaufzählung
    den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die durchgeführten Arbeiten dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    nach Gegebenheit Erfahrung mit neuen Fertigungstechniken bzw. auf schuleigenen und Außenbaustellen sammeln können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen über Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten anwenden können.
Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen; Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen; Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten); Oberflächenbehandlung; Herstellen einfacher Werkstücke.

Arbeitsvorbereitung.

Maschinenwerkstätte:

Einsatz von Handmaschinen; einfache Arbeiten an

Holzbearbeitungsmaschinen.

römisch zwei. Jahrgang:

Maschinenwerkstätte:

Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen).

Oberflächenbehandlung:

Leimen, Kleben, Furnieren mit Holzfurnieren und Furnierersatzstoffen; Schleifen, Beizen, Imprägnieren, Lackieren,

Spritzlackieren.

Möbelbau:

Anfertigen und Einpassen einfacher Möbel in Massiv- und Plattenbauweise; Anschlagen, Beschlagen; Montieren von Verschlüssen

und Schlössern.

Bautischlerei:

Herstellen einfacher Bautischlerarbeiten.

Drechslerei:

Längs- und Querholzdrechseln anhand einfacher Werkstücke.

B. PFLICHTGEGENSTÄNDE DER SCHULAUTONOMEN

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

B.1 INNENRAUMGESTALTUNG UND MÖBELBAU

1.1 TECHNOLOGIE

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Technologie'' im Abschnitt A.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Oberflächen:

Behandlung, Beschichtung; Holzbearbeitungsmaschinen,

CNC-gesteuerte Maschinen; Schutzmaßnahmen.

Werkstoffe:

Steine, Keramik, Glas, Metalle, Kunststoffe,

Werkstoffkombinationen.

römisch fünf. Jahrgang:

Qualitätskontrolle:

Güteanforderungen, Toleranznormen, Meß- und Prüftechnik.

Vorrichtungsbau:

Hydraulische, pneumatische, elektrische Sondervorrichtungen,

Schablonen und Lehren.

Betriebsausstattung:

Versorgung, Entsorgung, Absaugung, Sicherheitseinrichtungen,

Steuer- und Regelungseinrichtungen, Spezialmaschinen,

Produktionsschema, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.

Werkstoffe:

Leder, Textilien, Kunststoffe, Beläge, Kunststoffe,

Werkstoffkombinationen.

1.2 TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Tischlerkonstruktionen'' im Abschnitt A.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Möbelbau:

Sitz- und Liegemöbel, Polstermöbel; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen für Wohnräume; Dokumentation.

Innenausbau:

Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen.

Bautischlerarbeiten:

Tore; Fenster, Dachausbau.

römisch fünf. Jahrgang:

Möbelbau:

Ladenbau und Sonderformen; Entwurf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen im Objektbereich; Dokumentation.

Bautischlerarbeiten:

Fixe und versetzbare Holztrennwände, Raumtrenner, Geschäftsportale

in Holzkonstruktionen, Holzstiegen.

1.3 MÖBELDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

- bei Entwurf und Planung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen

die notwendigen technischen, funktionellen, künstlerischen, physiologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte integrieren können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Design-Theorie:

Gestaltunsgrundlagen Anmerkung, richtig: Gestaltungsgrundlagen), Darstellungsmethoden; ökonomische, ökologische und soziale Aspekte;

Rechtsbegriffe (Urheberrecht, Musterschutz, Plagiat).

Design-Phasen:

Produktentwicklung (Idee, Entwurf, Muster, Endprodukt);

Produktgestaltung (Form, Material, Funktion, Ergonomie);

Produktvermarktung (Bedarfserhebung, Marktpositionierung, Unikat - Serie, Vertrieb - Verkauf, Recycling).

1.4 BAU- UND MÖBELSTILE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren,
  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, der Malerei und Bildhauerei sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden,
  • Strichaufzählung
    typische Formenelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilepochen:

Ägypten, Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz,

Romanik, Gotik, Renaissance.

römisch fünf. Jahrgang:

Stilepochen:

Barock, Rokoko, Empire, Klassizismus, 19. und 20. Jahrhundert.

Tendenzen der Gegenwart:

Möbeldesign, Wohnkultur.

1.5 FORM UND FARBE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Form- und Farbbegriffe, sowie die formalen, farblichen und funktionellen Gestaltungsprinzipien im Fachgebiet durch praktische Arbeiten kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Form, Fläche und Raum, Farb-Flächen- und Farb-Raum-Beziehungen sowie Farb-Raum-Wirkungen aufzeigen und anhand von praktischen Aufgabenstellungen lösen können.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Form:

Komposition, Flächenteilungen und -rhythmen, Oberflächengestaltung; Wirkungen von Materialien hinsichtlich Innenraumgestaltung.

Farbe:

Farblehre, -wirkungen, -kontraste, -zusammenstellungen, -kreis, -lichttemperatur und -lichtspektrum; formale Ausdehnung von Farben; psychologische Wirkung von Farben.

römisch vier. Jahrgang:

Form:

Optische Wirkung von Flächen- und Raumbeziehungen;

Formvariationen.

Licht als Gestaltungselement:

Tageslicht, Kunstlicht.

Integration:

Zusammenwirken von Form, Farbe, Licht und Material bei Flächen

bzw. Körpern.

1.6 ANGEWANDTE PERSPEKTIVE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Einzelgegenstände und Innenräume, unter Anwendung innenraumgestalterischer und farbtheoretischer Kenntnisse, in den gebräuchlichen Verfahren der Perspektive konstruieren und mit graphischen und malerischen Mitteln ausfertigen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten rechnergestützten Konstruierens für die Erstellung von virtuellen Räumen und Bildfolgen bis hin zu multimedialer Aufbereitung nutzen können.
Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Konstruktionsmethoden:

Aufbauende Vertiefung perspektivischer Basiskenntnisse, Schattenkonstruktion (Paralellbeleuchtung und Zentralbeleuchtung); perspektivisches Konstruieren mittels CAD.

Darstellungstechniken:

Bleistift und Tusche sowie verschiedene Mittel zur graphischen und

farbigen Darstellung.

Einzelobjekte:

Möbel und Einrichtungsgegenstände aus dem Wohnbereich.

Innenräume:

Räume des Wohnbereichs.

römisch fünf. Jahrgang:

Konstruktionsmethoden:

Spezielle Verfahren im Bereich der CAD-Arbeit (Rendering, Shading, Bearbeiten von gescannten Daten; Multimediafunktionen).

Darstellungstechniken:

Grundsätze computerunterstützter Bildausarbeitungsverfahren; Einrichtungsgegenstände und Raumdarstellungen entsprechend den aktuellen Entwürfen aus dem Pflichtgegenstand „Innenraumgestaltung''.

1.7 INNENRAUMGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die widmungsgemäßen Funktionen, Einrichtungen und Ausstattungen von privaten und öffentlichen Lebensräumen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Möblierung und technische Ausstattung von Räumen in gebräuchlichen Plandarstellungen unter Beachtung von Vorschriften und Normen beherrschen;
  • Strichaufzählung
    CAD als Mittel zur Planerstellung einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    Projekterläuterung, Materialvorschläge und Modelle erstellen können.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Pläne:

Symbole, Bemaßung und Beschriftung, Maßstäbe, Durchführungsarten.

Parameter:

Menschliche Maße (goldener Schnitt, modular); Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf.

Wohnbereich:

Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung; Bestandsaufnahme und Dokumentation.

Geschäfte:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;

Grundlagenforschung.

römisch vier. Jahrgang:

Büroräume:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung; Grundlagenforschung.

Fremdenverkehr- Anmerkung, richtig: Fremdenverkehrs-) und Gastgewerbebetriebe:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung, Beleuchtung;

Grundlagenforschung.

Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Wohnen.

römisch fünf. Jahrgang:

Adaptierung von Altwohnungen.

Bauten der Gemeinschaft:

Arten, Größen, Funktion und Einrichtung; Grundlagenforschung. Einrichtungspläne aus dem Themenbereich Büro, Geschäft, Gastgewerbe, Fremdenverkehr.

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.

1.8 WERKSTÄTTE

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte'' im Abschnitt A.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Maschinenwerkstätte:

Arbeiten an Standard-Holzbearbeitungsmaschinen; Bedienen von Spezial-Holzbearbeitungsmaschinen; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbel- und Innenausbauteilen; Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Schärfen und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen, Wartung von Maschinen.

Oberflächenbehandlung:

Beizen und Spritzlackieren (Nieder- und Hochdruck); Imprägnieren.

Möbelbau:

Anfertigen von Einzel- und Einbaumöbeln (Schrank-, Schreib-, Sitzmöbel); einfache Einlegearbeiten; Herstellen von Lehren und Schablonen.

Bautischlerei:

Herstellen von Bauteilen, Fenstern, Türen; Anschlagen und Versetzen.

römisch vier. Jahrgang:

Arbeitsvorbereitung (Datenerfassung, EDV-STÜTZUNG).

Möbelbau:

Fertigung nach Entwürfen aus dem Themenbereich.

1.9 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Normprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen,
  • Strichaufzählung
    die in der Paxis Anmerkung, richtig: Praxis) häufig vorkommenden Güteprüfungen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Schalt- und Ablaufprogramme erstellen können;
  • Strichaufzählung
    Laboratoriums- und Prüfberichte verfassen können.
Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Messen und Prüfen:

Meßgeräte und deren Funktion; meßtechnische Durchführung.

Schalt- und Ablaufprogramme:

Pneumatische Anlagen- und Steuerungstechnik.

Betrieblicher Qualitätsstandard:

Güteprüfung von Arbeitsabläufen und Betriebsorganisation unter

Verwendung praxisüblicher EDV-Programme.

B.2 HOLZTECHNIK

2.1 BETRIEBSTECHNIK

Ergänzung und Fortführung des Pflichtgegenstandes

„Betriebstechnik'' im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

- aus den wichtigsten Leistungsbereichen von Betrieben der Holzwirtschaft und aus dem betrieblichen Rechnungswesen praxisnahe Fallstudien erarbeiten können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Abschnitt A., und weiters:

Fallstudien zu den Bereichen Planung, Steuerung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Abschnitt A., und weiters:

Fallstudien zu den Bereichen Beschaffung, Einkauf, Lager, Arbeitstechnik und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.

römisch fünf. Jahrgang:

Siehe Abschnitt A., und weiters:

Fallstudien zu den Bereichen Personalwesen, Finanzierung und Rechnungswesen mit Bezug auf die Holzwirtschaft.

2.2 MECHANISCHE TECHNOLOGIE DES HOLZES Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Einsatzmöglichkeiten des Roh- und Werkstoffes Holz kennen;
  • Strichaufzählung
    die für die Herstellung der verschiedenen Halb- und Fertigfabrikate aus Holz, Holzwerk- und Verbundwerkstoffen notwendigen Technologien kennen.
Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Mechanisch-technologische Verfahren:

Technologie der Verleimung und anderer Verbindungstechniken; Technologie der Bauelemente (Leimbauteile, Wandelemente), Halbfertigwaren (Fenster, Türen, Fußböden).

römisch fünf. Jahrgang:

Mechanisch-technologische Verfahren:

Technologie der Holzwerkstoffe und der Verbundstoffe (Span-, Faserplatten, Sperrholz); Oberflächenbehandlung und Kantenbearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen; Technologie der Fertigprodukte.

Qualitätssicherung, Normung und Prüfwesen in der Holzwirtschaft.

2.3 CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze und Anwendungsverfahren der chemischen Technologie beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können,
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe kennen.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Kohlenstoffverbindungen:

Rohstoffbasis nieder- und hochmolekularer Kunststoffe.

Organische Verbindungen und ihre Derivate:

Silikone, Kohlehydrate, Polypeptide, Aromaten, Reaktionsmechanismen.

römisch vier. Jahrgang:

Holzoberflächen:

Lasuren, Öle und Harze, Kunstharze, Lösungsmittel, Beizen, Färben; Beschichten, Gießen, Pyrolyse von Holz, Holzschutz, Entsorgung.

römisch fünf. Jahrgang:

Papier und Zellulose:

Holzaufschluß, Zellstoff und Papier, Kunstfaser auf

Zellulosebasis.

Holzverwertung:

Rohstoffrecycling, Chemikalienkennzeichnung,

Wassergefährdungsklassen, Abwasserbehandlung.

2.4 KONSTRUKTIVER HOLZBAU UND STATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Holzbauten und Holzbauteile entsprechend der Beanspruchung werten, planen und dimensionieren können;
  • Strichaufzählung
    statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen können.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Holzbau:

Holzträger (Deckenbalken, Sparren, Pfetten).

Statik:

Kräfte (Zerlegung, Zusammensetzung, Resultierende, Kraftsysteme), Stand- und Gleitsicherheit; Auflagerreaktionen, Schnittgrößen von einfachen, auskragenden, schrägen und geknickten Trägern.

römisch vier. Jahrgang:

Holzbau:

Bauholzgüteklassen und zulässige Beanspruchungen; Dimensionierung von Holzbauteilen aus Voll- und Brettschichtholz (einfache und zusammengesetzte Träger, Stützen, Dachkonstruktionsbauteile); Verbindungen und Verbindungsmittel.

Statik:

Fachwerke (Auflagerreaktionen, Stabkräfte); Festigkeit, zulässige Beanspruchungen; Spannungsermittlung bei Beanspruchung durch Zug, Druck, Biegung (ein- und zweiachsige Biegung), Schub und Torsion; Verformungen; Stabilität (Knicken, Kippen, Beulen); Einwirkungen auf Tragwerke.

römisch fünf. Jahrgang:

Holzbau:

Holztragwerke (Hallentragwerke), Holzhäuser (Block-, Skelett-, Rahmen- und Tafelbauweise); Brandverhalten von Holzbauteilen.

Statik:

Gelenk-, Koppel- und Durchlaufträger, Brettschichtholzträger mit veränderlicher Höhe, gekrümmte Brettschichtholzträger; Rahmentragwerke, Dreigelenktragwerke; statische Berechnungen mit EDV-Programmen.

2.5 HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Einsatzbereiche und Wärmebehandlungsverfahren der im Fachgebiet verwendeten Maschinen und Werkstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz, die Handhabung und die Wartung der gebräuchlichen Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Nichteisenmetalle; Toleranzen und Passungen.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen, Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder, Kupplungen, Riementriebe, Kettentriebe, Federn.

römisch vier. Jahrgang:

Holzbearbeitungsmaschinen:

Band-, Kreis-, Gatter-, Kettensägen; Abricht-, Dickenhobel-, Kehlmaschinen; Tischfräs- und Oberfräsmaschinen; Schleif- und Schärfmaschinen; Pressen.

Grundlagen der Elektrotechnik.

römisch fünf. Jahrgang:

Steuertechnik:

Pneumatik, Hydraulik.

Fördertechnik:

Stetig- und Unstetigförderer, pneumatische Förderanlagen.

Numerisch gesteuerte Maschinen:

Oberfräsen, Bearbeitungszentren.

Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik.

2.6 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die für die jeweilige Aufgabe geeignesten Anmerkung, richtig: geeignetsten) Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:

römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion'', „Mechanische Technologie des Holzes'', „Chemische Technologie'', „Konstruktiver Holzbau und Statik'' und „Holzbearbeitungsmaschinen'' (speziell zum Themenbereich „Elektrotechnik und Elektronik'').

2.7 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND PROJEKT

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

- Bauteile und Tragwerke aus Holz selbständig oder in Gruppenarbeit statisch-konstruktiv bearbeiten und Konstruktionspläne anfertigen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Einreich-, Polier- und Detailplanung.

Dachausmittlung.

Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von

Holzverbindungen, Holzdecken und/oder Dachstühlen.

römisch fünf. Jahrgang:

Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von Hallentragwerken und/oder Häusern aus Holz.

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.

2.8 WERKSTÄTTE

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte'' im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Zimmerei:

Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen; Austragen von Graten, Ichsen und Schiften; Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen; Herstellen von Holzleimkonstruktionen; Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten; rechnerischer Abbund verschiedener Dachstuhlkonstruktionen, Dachausbau, Blockhausbau; Pflege und Instandhaltung von Holzbearbeitungsmaschinen und zugehöriger Installationen.

römisch vier. Jahrgang:

Sägetechnik:

Sortieren, Messen, Entrinden und Einschneiden von Rundholz;

Sortieren von Schnittholz; Optimierung des Rundholzeinschnittes;

Sägewerksanlagen; Schärfen.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Gesetzesnummer

10009056

Dokumentnummer

NOR12113373

Alte Dokumentnummer

N6199749474L