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§ 198a BDG 1979

Fassungen
01.10.1999 bis 31.12.2003 — BGBl. I Nr. 127/1999
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 198a heute01.01.2004 § → § BGBl. I Nr. 130/2003
§ 198a01.10.199931.12.2003 § → § BGBl. I Nr. 127/1999
§ 198a01.10.199430.09.1999 § → § BGBl. Nr. 665/1994
§ 198a01.01.199330.09.1994 BGBl. Nr. 873/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1999,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 198 a

Inkrafttretensdatum

01.10.1999BGBl. I Nr. 127/1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003danach: BGBl. I Nr. 130/2003

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Dienstfreistellung für Gemeindemandatare

Paragraph 198 a, Paragraph 78 a, ist auf Lehrer an Universitäten und Universitäten der Künste mit folgenden Abweichungen anzuwenden:

  1. Ziffer eins
    Durch die Gewährung der erforderlichen freien Zeit gemäß Paragraph 78 a, Absatz 2, Ziffer 2, dürfen nicht mehr als 32 und bei Bürgermeistern nicht mehr als 64 Unterrichtsstunden je Studienjahr entfallen.
  2. Ziffer 2
    Die Gewährung der erforderlichen freien Zeit soll im Monatsdurchschnitt eines Semesters vier Unterrichtsstunden, bei Bürgermeistern acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
  3. Ziffer 3
    Die Dienstfreistellung darf das Ausmaß von 80 Unterrichtsstunden je Semester nicht übersteigen und ist in vollen Unterrichtsstunden zu gewähren. Sie soll im Monatsdurchschnitt innerhalb eines Semesters 20 Stunden nicht überschreiten. In einer Kalenderwoche darf höchstens die Hälfte der als Monatsdurchschnitt festgelegten Dienstfreistellung in Anspruch genommen werden.
  4. Ziffer 4
    Für die Tätigkeit als Gemeindemandatar darf eine über die Maßnahmen nach Ziffer eins bis 3 hinausgehende Lehrpflichtermäßigung nicht gewährt werden.

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR12117322

Alte Dokumentnummer

N6199960500L