Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 434/1982Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 26Paragraph 26
Text
§ 26. (1) Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft sind abgabenrechtlich wie Körperschaften öffentlichen Rechtes zu behandeln; unentgeltliche Zuwendungen an diese Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer. Die durch dieses Bundesgesetz veranlaßten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und von der Bundesverwaltungsabgabe befreit. (BGBl. Nr. 341/1981, Art. II Z 1)Paragraph 26, (1) Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft sind abgabenrechtlich wie Körperschaften öffentlichen Rechtes zu behandeln; unentgeltliche Zuwendungen an diese Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer. Die durch dieses Bundesgesetz veranlaßten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und von der Bundesverwaltungsabgabe befreit. Bundesgesetzblatt Nr. 341 aus 1981,, Artikel römisch zwei, Ziffer eins,)
(2)Absatz 2,Die vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und vom Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vergebenen Förderungsdarlehen sind von den Gebühren gemäß § 33 Tarifpost 8 des Gebührengesetzes 1957 befreit. (BGBl. Nr. 341/1981, Art. II Z 17)Die vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und vom Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vergebenen Förderungsdarlehen sind von den Gebühren gemäß Paragraph 33, Tarifpost 8 des Gebührengesetzes 1957 befreit. Bundesgesetzblatt Nr. 341 aus 1981,, Artikel römisch zwei, Ziffer 17,)
Schlagworte
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
Dokumentnummer
NOR12120779
alte Dokumentnummer
N7198220707L