Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schulpflichtgesetz 1985
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 76/1985Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Text
Besuch von im Inland gelegenen Schulen mit ausländischem Lehrplan
§ 12.Paragraph 12,
(1)Absatz eins,Die allgemeine Schulpflicht kann durch den Besuch von im Inland gelegenen Schulen, an denen nach ausländischem Lehrplan unterrichtet wird, erfüllt werden, wenn dies in zwischenstaatlichen Vereinbarungen vorgesehen, oder eine solche Schule durch Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt worden ist. (BGBl. Nr. 322/1975, Art. I Z 8)Die allgemeine Schulpflicht kann durch den Besuch von im Inland gelegenen Schulen, an denen nach ausländischem Lehrplan unterrichtet wird, erfüllt werden, wenn dies in zwischenstaatlichen Vereinbarungen vorgesehen, oder eine solche Schule durch Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt worden ist. Bundesgesetzblatt Nr. 322 aus 1975,, Artikel römisch eins, Ziffer 8,) (2)Absatz 2,Der Abschluß solcher zwischenstaatlicher Vereinbarungen beziehungsweise eine solche Anerkennung darf nur erfolgen, wenn der Unterricht im wesentlichen jenem an einer der im § 5 genannten Schulen gleichkommt und - soweit es sich um die Erfüllung der Schulpflicht durch Kinder österreichischer Staatsbürgerschaft handelt - ein zusätzlicher Unterricht nach österreichischem Lehrplan zur Erreichung des Lehrzieles einer entsprechenden österreichischen Schule erteilt wird.Der Abschluß solcher zwischenstaatlicher Vereinbarungen beziehungsweise eine solche Anerkennung darf nur erfolgen, wenn der Unterricht im wesentlichen jenem an einer der im Paragraph 5, genannten Schulen gleichkommt und - soweit es sich um die Erfüllung der Schulpflicht durch Kinder österreichischer Staatsbürgerschaft handelt - ein zusätzlicher Unterricht nach österreichischem Lehrplan zur Erreichung des Lehrzieles einer entsprechenden österreichischen Schule erteilt wird.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2025
Dokumentnummer
NOR12121410
Alte Dokumentnummer
N7198512408L