Rechtstracker.at

§ 31 SchUG

Fassungen
01.09.1988 bis 31.08.2006 — BGBl. Nr. 229/1988
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 31 heute01.09.2006 § → § BGBl. I Nr. 91/2005
§ 3101.09.198831.08.2006 BGBl. Nr. 229/1988

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulunterrichtsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 229 aus 1988,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 31

Inkrafttretensdatum

01.09.1988BGBl. Nr. 229/1988

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006danach: BGBl. I Nr. 91/2005

Abkürzung

SchUG

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Übertritt von Schülern mittlerer berufsbildender Schulen in höhere

berufsbildende Schulen

Paragraph 31, (1) Für den Übertritt von Schülern mittlerer berufsbildender Schulen in die nächsthöhere Stufe einer berufsbildenden höheren Schule vergleichbarer Schulart (Fachrichtung) gilt Paragraph 29, mit der Maßgabe, daß bei der Anwendung des Absatz 5, Freigegenstände Pflichtgegenständen gleichgestellt sind.

  1. Absatz 2,Der Übertritt von einer mittleren berufsbildenden Schule in eine höhere berufsbildende Schule vergleichbarer Schulart (Fachrichtung) kann auch nach Abschluß des 1. Semesters der 1. Stufe der berufsbildenden mittleren Schule erfolgen, wenn die Schulnachricht in den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen (ausgenommen Leibesübungen) und in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen keine schlechtere Beurteilung als „Befriedigend'' enthält und die Pflichtgegenstände hinsichtlich des Umfanges annähernd dem Umfang der in der höheren Lehranstalt vorgesehenen Pflichtgegenstände entsprechen. Sofern Pflichtgegenstände des römisch eins. Jahrganges der höheren berufsbildenden Schule in der 1. Klasse der berufsbildenden mittleren Schule nicht geführt werden, sind einschlägige Freigegenstände, die der Schüler besucht hat, Pflichtgegenständen gleichgestellt.

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2009

Gesetzesnummer

10009600

Dokumentnummer

NOR12121774

alte Dokumentnummer

N7198612252L