Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung Wirtschaftswissenschaften mit internationaler Ausrichtung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 332/1989Bundesgesetzblatt Nr. 332 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Einrichtung
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Das internationale Studienprogramm Wirtschaftswissenschaften mit internationaler Ausrichtung wird an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck eingerichtet und ist dort in Zusammenarbeit mit den folgenden ausländischen Universitäten durchzuführen:
Marquette University, Milwaukee, USA;
Aston University, Birmingham, Großbritannien;
Universite III Strasbourg, Frankreich.Universite römisch drei Strasbourg, Frankreich.
(2)Absatz 2,Das Studium besteht aus einem inländischen und einem ausländischen Teil. Der inländische Studienteil ist an der Universität Innsbruck abzulegen.
(3)Absatz 3,Das Studium wird als Diplomstudium eingerichtet.
Schlagworte
sozialwissenschaftlich
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2026
Dokumentnummer
NOR12122564
Alte Dokumentnummer
N71989100913