Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Errichtung einer Museumsquartier- Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 372/1990Bundesgesetzblatt Nr. 372 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung kann im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen und für wirtschaftliche Angelegenheiten der Gesellschaft die Planung, den Bau, die Erhaltung, die Liegenschaftsverwaltung und die Betriebsführung zwecks Gestaltung von Teilen oder des ganzen Areals als Museumsquartier übertragen, wenn dies im Interesse einer wirtschaftlichen und zügigen Abwicklung liegt.
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2014
Dokumentnummer
NOR12123072
alte Dokumentnummer
N7199012540J