Rechtstracker.at

Anl. 3/06

Fassungen
01.09.1992 bis 31.08.2004 — BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/0601.09.200430.09.2011 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011
Anl. 3/0601.09.199231.08.2004 BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 530/1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.2004

Index

70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht

Text

                                                         Anlage C.6

                                                       --------------

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hochalpin

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann, zusätzlich sicheres Bewegen im weglosen Gelände, Klettern im Schwierigkeitsgrad +III in Fels, Eisgehen, sicheres Abfahren im mittelsteilen Gelände mit Tourenausrüstung.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für

Hochalpin

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hochalpin umfaßt:

  1. Litera a
    je eine mündliche Prüfung in
    1. Sub-Litera, a, a
      Sportbiologie
    2. Sub-Litera, b, b
      Erste Hilfe
    3. Sub-Litera, c, c
      Pädagogik, Didaktik und Methodik
    4. Sub-Litera, d, d
      Kartenkunde und Orientierung
    5. Sub-Litera, e, e
      Schnee- und Lawinenkunde
  2. Litera b
    je eine praktische Prüfung in
    1. Sub-Litera, a, a
      Felsausbildung oder Eisausbildung oder Winterausbildung (Lehrauftritt)
    2. Sub-Litera, b, b
      Bergrettungsübungen (praktische Demonstration).

Schlagworte

Schneekunde

Gesetzesnummer

10009844

Dokumentnummer

NOR12124224

Alte Dokumentnummer

N7199223440J