Rechtstracker.at

Anl. 3/08

Fassungen
01.09.1992 bis 31.08.2004 — BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/0801.09.200430.09.2011 § → § · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011
Anl. 3/0801.09.199231.08.2004 BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 8

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 530/1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.2004aufgehoben durch BGBl. II Nr. 287/2004

Index

70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht

Text

                                                         Anlage C.8

                                                       --------------

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Wandern

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann, zusätzlich genormte Ausdauerbelastung unter Kontrolle des Arbeitspulses.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Wandern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Wandern umfaßt:

  1. Litera a
    je eine mündliche Prüfung in
    1. Sub-Litera, a, a
      Sportbiologie
    2. Sub-Litera, b, b
      Erste Hilfe
    3. Sub-Litera, c, c
      Kartenkunde und Orientierung
  2. Litera b
    je eine praktische Prüfung in
    1. Sub-Litera, a, a
      Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt)
    2. Sub-Litera, b, b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt - Durchführung einer Wanderung).

Anmerkung

siehe jetzt Anlagen C.8.1 und C.8.2

Gesetzesnummer

10009844

Dokumentnummer

NOR12124226

Alte Dokumentnummer

N7199223442J