Rechtstracker.at

Anl. 3/02

Fassungen
01.09.1992 bis 05.03.1993 — BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/02 heute01.02.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 3/0201.10.201131.01.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 3/0201.02.200530.09.2011 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 3 Dokumente
Anl. 3/0201.09.200431.01.2005 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 4 Dokumente
Anl. 3/0206.03.199331.01.2005 § → § —
Anl. 3/0201.09.199205.03.1993 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 529/1992

Außerkrafttretensdatum

05.03.1993

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                         Anlage C.2

                                                       --------------

AUSBILDUNG ZUM SKITOURENWART

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skitourenwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skitourenwartes vertraut zu machen.

Skitourenwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen entsprechenden Grundlagenunterricht im alpinen Skilauf mit besonderer Berücksichtigung der im Tourenskilauf zur Anwendung gelangenden Fahrtechniken zu gestalten sowie Skitouren zu planen und zu leiten.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                          1. Semester         2. Semester

                               (Gesamt-          (Gesamt-

                      Wochen-  ausmaß   Wochen-  ausmaß bei

                      stunden    bei    stunden    bei

                                Einbe-            Einbe-     Summe

                               ziehung           ziehung

                                 des               des

                              Fernunter-        Fernunter-

                               richtes)          richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........    1,0    (5,0)      -       -      1,0   (5,0)

2. Deutsch .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

3. Lebende

    Fremdsprache ....    1,0    (5,0)      -       -      1,0   (5,0)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre   0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

6. Geschichte der

    Leibesübungen

    (des Sports) ....    0,5     (2,5)     -       -      0,5   (2,5)

7. Gerätekunde und

    Ausrüstung ......    1,5     (7,5)     -       -      1,5   (7,5)

8. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitser-

    ziehung .........    2,0    (10,0)    0,5    (2,5)    2,5  (12,5)

9. Erste Hilfe .....     -        -      1,5    (7,5)    1,5   (7,5)

10. Sportpsychologie

    und Lebenskunde      1,5     (7,5)     -       -      1,5   (7,5)

11. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik ....    1,0     (5,0)    1,0    (5,0)    2,5  (12,5)

12. Bewegungslehre

    und Biomechanik      1,5     (7,5)    1,0    (5,0)    2,5  (12,5)

13. Trainingslehre ..    1,0     (5,0)    1,0    (5,0)    2,0  (10,0)

14. Alpinkunde und

    alpine Unfallkunde   1,0     (5,0)    1,0    (5,0)    2,0  (10,0)

15. Schnee- und

    Lawinenkunde ....    2,0    (10,0)    2,5   (12,5)    4,5  (22,5)

16. Führungstechnik      1,0     (5,0)    3,0   (15,0)    4,0  (20,0)

17. Orientierungs-

    und Kartenkunde      1,0     (5,0)    3,0   (15,0)    4,0  (20,0)

18. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ...    0,5     (2,5)     -       -      0,5   (2,5)

19. Skilauf und

    Umwelt ..........    1,0     (5,0)     -       -      1,0   (5,0)

II. Praxis

20. Alpines

    Skilaufen/Skifahren  7,0    (35,0)    8,0   (40,0)   15,0  (75,0)

21. Praktisch-

    methodische

    Übungen .........    2,0    (10,0)    3,0   (15,0)    5,0  (25,0)

22. Bergrettungsübungen  1,0     (5,0)    3,0   (15,0)    4,0  (20,0)

                     ------------------------------------------------

                        29,0   (145,0)   29,0  (145,0)   58,0 (290,0)

                     ================================================

B. Unterrichtspraxis

   Nachweis über 5 geführte Skitouren unter Aufsicht eines staatlich

geprüften Skitourenwartes oder staatlich geprüften Skiführers;

Ausarbeiten von repräsentativen Schneeprofilen mit Aufzeichnungen

über den jeweiligen Winterverlauf; Analyse eines Alpinunfalles.

C. Freigegenstand

23. Praktikum .......    3,0    (15,0)    3,0   (15,0)    6,0  (30,0)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLAN FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Schreibung von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken;

Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen;

Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sportthemen.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Festigung der einfachen grammatikalischen Regeln; Erweiterung des fachspezifischen Wortschatzes; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. Ziffer 6
    Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 7
    Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte

(Ausrüstung).

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Pflege der verschiedenen Geräte und deren Aufbau mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

  1. Ziffer 8
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie, Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Skitourenwarts. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Wiederholung und Festigung des Stoffes des 1. Semesters; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

  1. Ziffer 9
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung von Verletzten; Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten mit besonderer Berücksichtigung von Bergunfällen; Verbandslehre.

  1. Ziffer 10
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 11
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Ziele der Erziehung; Faktoren und Methoden des Unterrichtes; Ziel- und Inhaltsbestimmungen; Unterrichtsanalyse (Lehrer-, Schüler- und Inhaltsbeziehung, Lehrmethoden, Unterrichtsplanung und -kontrolle); methodische Hilfen allgemeiner Artikel 2, Semester (1 Wochenstunde)

Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der

methodischen Hilfen spezieller "Art".

  1. Ziffer 12
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Anwendung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.

  1. Ziffer 13
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundlegende Kenntnisse zum besseren Verständnis der Grundsportarten und der praktischen Anwendung der Sportmotorik im Training.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit, Anpasssungsvermögen Anmerkung, richtig: Anpassungsvermögen), Trainingsbelastungsmethoden, Belastungsmerkmale, Trainingsgrundsätze, allgemeine und spezielle Trainingsmittel, Trainingsplanung und Trainingskontrolle.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Methoden der Sparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.

  1. Ziffer 14
    Alpinkunde und alpine Unfallkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Berg- und Gletscherkunde mit besonderer Betonung alpiner Gefahren und deren Verhütung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Einfluß des Wetters auf Planung und Durchführung von Skitouren;

Wissen um die unfallbildenden Faktoren, Vermeidung bzw. Bewältigung gefährlicher Situationen; Handeln in Notsituationen, Biwakkunde;

Erstellen von Unfallanalysen, Rechtsproblematik.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges; Notfalltraining; praktische Durchführung eines Biwaks.

  1. Ziffer 15
    Schnee- und Lawinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um lawinenbildende Faktoren, Urteils- und Handlungsfähigkeit in bezug auf die Lawinengefahr.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Einfluß von Wetter und Geländebeschaffenheit auf die Lawinenbildung, Beurteilung der Lawinengefahr, richtiges Handeln bei möglicher Lawinengefahr.

  1. Ziffer 2
    Semester (2,5 Wochenstunden)

Festigung der Fähigkeit zur selbständigen Beurteilung und Bewältigung der Lawinengefahr.

  1. Ziffer 16
    Führungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung und Durchführung von Skitouren in Mittel- und Hochgebirge mit Gipfelbesteigungen nach pädagogischen Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die für die Sicherheit der Teilnehmer erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Spuranlage und Tempowahl beim Aufsteigen und Abfahren; lawinengemäßes Verhalten.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.

  1. Ziffer 17
    Orientierungs- und Kartenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundsätze der Orientierung im winterlichen Gelände. Gebrauch der Orientierungshilfsmittel.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Standort- und Zielbestimmungen, Kartenlesen, Anlegen von Weg- und Marschskizzen.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.

  1. Ziffer 18
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

  1. Ziffer 19
    Skilauf und Umwelt
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Auto usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden.

Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte zu schmälern.

  1. Ziffer 20
    Alpines Skilaufen/Skifahren
  2. Ziffer eins
    Semester (7 Wochenstunden)
  3. Ziffer 2
    Semester (8 Wochenstunden)
    Siehe Anlage A.8, Gegenstand 24

  1. Ziffer 21
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Siehe Lehrstoff 1. Semester, jedoch ergänzt durch Lehrauftritte, in denen dem Hochgebirge angepaßte Skitechniken mit der Gruppe zu erarbeiten sind.

  1. Ziffer 22
    Bergrettungsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Umfassendes Beherrschen der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Auffinden und Bergung aus Lawinen sowie Abtransport von Verletzten.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)
    Spaltenbergung, Flugrettung.

  1. Ziffer 23
    Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)
  2. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)
    Verbessern des Eigenkönnens durch Üben.

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124264

Alte Dokumentnummer

N7199223537J