Rechtstracker.at

Anl. 3/07

Fassungen
01.09.1992 bis 31.08.2004 — BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/07 heute01.10.2011 § → § BGBl. II Nr. 362/2011
Anl. 3/0701.09.200430.09.2011 § → § BGBl. II Nr. 286/2004
Anl. 3/0701.09.199231.08.2004 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 529/1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.2004danach: BGBl. II Nr. 286/2004

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                         Anlage C.7

                                                       --------------

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR ALPIN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Alpin hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes Alpin vertraut zu machen. Lehrwart Alpin im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, Personen im weglosen Gelände, im Fels im Schwierigkeitsgrad +II, in Eispassagen mittlerer Steilheit (30 Grad - 45 Grad) auf Klettersteigen und Gletscherwanderungen zu betreuen und zu führen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

                        Fernunterrichts angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                                                    (Gesamtausmaß

                                 Wochenstunden   bei Einbeziehung des

                                                    Fernunterrichtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

   1. Religion .................        1,0                     (5,0)

   2. Deutsch ..................        0,5                     (2,5)

   3. Politische Bildung und

      Organisationslehre .......        0,5                     (2,5)

   4. Betriebskunde und

      Kaufmännisches Rechnen ...        0,5                     (2,5)

   5. Geschichte des Sports

      (des Bergsports) .........        0,5                     (2,5)

   6. Sportbiologie (Funktionelle

      Anatomie, Physiologie und

      Gesundheitserziehung) ....        1,0                     (5,0)

   7. Erste Hilfe ..............        1,5                     (7,5)

   8. Sportpsychologie und

      Lebenskunde ..............        1,5                     (7,5)

   9. Pädagogik, Didaktik und

      Methodik .................        1,0                     (5,0)

  10. Trainingslehre und

      Bewegungslehre ...........        2,0                    (10,0)

  11. Tourenplanung ............        1,0                     (5,0)

  12. Alpine Gefahren und

      Unfallkunde ..............        1,0                     (5,0)

  13. Sicherungstheorie ........        0,5                     (2,5)

  14. Gerätekunde und

      Ausrüstung ...............        0,5                     (2,5)

  15. Geographie und Naturkunde         1,0                     (5,0)

  16. Wetterkunde ..............        1,0                     (5,0)

  17. Kartenkunde und Orientierung      1,0                     (5,0)

  18. Gletscherkunde ...........        0,5                     (2,5)

II. Praxis

  19. Praktische Übungen .......        1,0                     (5,0)

  20. Praktisch-methodische

      Übungen ..................        2,0                    (10,0)

  21. Felsausbildung ...........        6,0                    (30,0)

  22. Eisausbildung ............        2,0                    (10,0)

  23. Bergrettungsübungen ......        3,0                    (15,0)

                                -------------------------------------

                                       30,5                   (152,5)

                                =====================================

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichts durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgbe Anmerkung, richtig: Ausgabe) des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Alpin Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum bessern Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Fächern sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 4
    Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.).

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführung in die Buchführung anhand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; Kalkulationen, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.

  1. Ziffer 5
    Geschichte des Sports (des Bergsports)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte;

die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 6
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates;

Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 7
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. Ziffer 8
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 9
    Padagogik Anmerkung, richtig: Pädagogik), Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über Maßnahmen zur Vermittlung spezieller Inhalte des Bergsteigens.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik;

Erziehungsziele; Persönlichkeitseigenschaften eines Lehrwartes Alpin;

methodische Hilfsmittel zur Informationsübermittlung und zur Erleichterung des motorischen Lernvorganges, grundlegende Voraussetzungen des motorischen Lernvorganges, methodische Maßnahmen auf den einzelnen Lernstufen, Betriebsformen (Stationsbetrieb, Frontalbereich usw.), mentales Training.

  1. Ziffer 10
    Trainingslehre und Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und Biomechanik unter besonderer Berücksichtigung des Bergsteigens, Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Physikalische Grundlagen des Bergsteigens (innere und äußere Kräfte, Körperschwerpunkt); Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung, Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale des Bergsteigens und Möglichkeiten zur Verbesserung der Merkmale (Kraft, Ausdauer - Ökonomie, Gelenkigkeit, koordinative Fähigkeit - Gleichgewicht usw.);

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung.

  1. Ziffer 11
    Tourenplanung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Auswahl von Tourenzielen in Fels und Eis in bezug auf alpintechnische Schwierigkeiten. Verhältnisse und Wetterentwicklung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Dauer, Abänderung/Abbruch/Rückzug, Stützpunkte (Biwak), Anreise/Rückreise, Gestaltung der Ausschreibung/Vorbesprechung, Festlegen der Teilnehmerzahl; Alpinliteratur; Karten; Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit und der der Teilnehmer.

  1. Ziffer 12
    Alpine Gefahren und Unfallkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gefahren beim Bergsteigen in Fels und Eis.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungsbedingt, geländebedingt oder materialbedingt sind, Verhalten in Unfallsituationen und bei Unfällen.

  1. Ziffer 13
    Sicherungstheorie
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die in der Sicherungskette wirksam werden.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Belastungsbegriffe (zB Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Fangimpuls); dynamisches Sichern, Belastbarkeit von Zwischensicherungen; Haltekraft von Sicherungsmitteln.

  1. Ziffer 14
    Gerätekunde und Ausrüstung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und um die Funktionalität der speziellen

Bergsportausrüstung.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Maßeinheiten, nationale und internationale Normung von Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in bezug auf Funktionalität und Preis/Leistungsverhältnis; sachgerechtes Warten der Ausrüstung.

  1. Ziffer 15
    Geographie und Naturkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Alpen, ihre Entstehung und Besiedlung sowie ihre

Tier- und Pflanzenwelt.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Gliederung der Ostalpen in bezug auf den geologischen Aufbau; Tier- und Pflanzenwelt der Ostalpen; Naturschutz, Umweltschutz. Einführung in die geographische und naturkundliche Literatur.

  1. Ziffer 16
    Wetterkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die groben Zusammenhänge des Wetterablaufes.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck), Wind, Niederschlag, Frontsysteme (Hoch, Tief), Großwetterlage, typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen.

  1. Ziffer 17
    Kartenkunde und Orientierung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen des Kartenlesens und der Funktion der

künstlichen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Eigenschaften und Gliederung einer Karte, kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Kartenrandangaben (zB Gletscherstand); Funktion und Verwendung der künstlichen Orientierungshilfen (Kompaß, Höhenmesser).

  1. Ziffer 18
    Gletscherkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Entstehung und Eigenschaften der Gletscher.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entstehung von Gletschereis, physikalische Eigenschaften des Eises, Gletscherbewegung, spezielle Erscheinungsformen bei Vergletscherungen (zB Moränen, Spalten, Tor, Bach, Schliff); Typologie der Gletscher; historische Gletscher.

  1. Ziffer 19
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen

körperlichen Vorbereitung auf das Bergsteigen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Gelenkigkeit, des Gleichgewichts und der Gewandtheit bzw. der koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergspezifische Trainingsprogramme: Dehnungsübungen, Krafttraining, koordinative Schulung.

  1. Ziffer 20
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Umsetzung der Grundlagen der Orientierung und der Wetterkunde in die Praxis.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Praktisch-methodische Übungen zur Anwendung der im theoretischen Unterricht erlernten Grundlagen in Orientierung und Wetterkunde.

  1. Ziffer 21
    Felsausbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sichere Ausbildungs- und Führungsarbeit im Fels im oberen
  1. Ziffer 2
    Schwierigkeitsgrad.
Lehrstoff:
(6 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens im Felsklettern, Routenfindung, Standplatzwahl; methodische Übungen zum Felsklettern, Aufbau der Sicherungskette im Fels, Klettern in der Seilschaft, Führen im Fels, Abseilen, einfache Rückzugsmethoden.

  1. Ziffer 22
    Eisausbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sichere Ausbildungs- und Führungsarbeit im Begehen von Gletschern,

Schnee und Eisflanken (bis ca. 45 Grad Steilheit).

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Gehen und Steigen in Schnee und Eis; Anwendung der speziellen Eisausrüstung (zB Pickel, Steigeisen); Verbessern des Eigenkönnens; Eckensteintechnik, Stütz- und Ankertechnik, Pickelbremse; Aufbau der Sicherungskette in Schnee und Eis; Führungstechnik auf dem Gletscher und in Schnee- und Eisflanken.

  1. Ziffer 23
    Bergrettungsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen einfacher Bergemethoden in Fels, Eis und Schnee.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Selbstrettung, Kameradenrettung, Abtransport, Hubschrauberrettung.

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124269

Alte Dokumentnummer

N7199223542J