Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Reifeprüfung - berufsbildende höhere Schulen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 847/1992Bundesgesetzblatt Nr. 847 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Anlage B
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Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten:
Fachliche Prüfungsgebiete, in denen mündliche
Teilprüfungen stattfinden, gemäß § 47 Abs. 1
1. Höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft:
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'',
„Pflanzenbau'' oder „Tierhaltung und Tierzüchtung'' (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für alpenländische Landwirtschaft:
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'',
„Pflanzenbau'' oder „Tierhaltung und Tierzüchtung'' (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau:
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'',
„Weinbau'' oder „Obstbau'' (Wahlgebiet),
„Technologie der Traubenverarbeitung'' oder „Technologie der Obst- und Gemüseverarbeitung'' (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Gartenbau - Garten- und Landschaftsgestaltung:
„Zierpflanzen im Freiland'' (umfassend die Pflichtgegenstände „Gehölzkunde'' und „Stauden und Sommerblumen''),
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'',
„Garten- und Landschaftsgestaltung'' oder „Baukunde und Gartentechnik'' (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Gartenbau - Erwerbsgartenbau:
„Integrierte Pflanzenproduktion'' (umfassend die Pflichtgegenstände „Bodenkunde und Pflanzenernährung'' und „Pflanzenschutz''),
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'',
„Gemüsebau'' oder „Zierpflanzenbau unter Glas'' oder „Gehölzkunde'' oder „Stauden und Sommerblumen'' (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Landtechnik:
„Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik'',
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'',
„Elektrotechnik'' oder „Verbrennungskraftmaschinen und Traktoren'' (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft:
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'',
„Waldbau'' oder „Arbeitstechnik und Arbeitslehre'' oder „Ertragskunde und Forsteinrichtung'' oder „Forstliches Bauwesen (umfassend die Pflichtgegenstände ''Baukunde„ und „Wildbach- und Lawinenverbauung'') (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft:
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'',
„Ernährungslehre'' oder „Hauswirtschaft und Wohnlehre'' (Wahlgebiet),
„Gartenbau'' oder „Pflanzenbau'' (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie:
„Technologie der Milch'',
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'',
„Mikrobiologie und angewandte Mikrobiologie'' oder „Chemie und angewandte Chemie'' oder „Maschinenkunde und Verfahrenstechnik'' (Wahlgebiet).
Schlagworte
Obstverarbeitung, Gartengestaltung, Wildbachverbauung
Dokumentnummer
NOR12124394
Alte Dokumentnummer
N7199224559J