Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 529/1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 48/1993Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 48 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1Artikel eins, Paragraph eins
Index
70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
§ 1. Für die nachstehend angeführten Lehrgänge zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen. Paragraph eins, Für die nachstehend angeführten Lehrgänge zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1)
Lehrgang zur Ausbildung von Leibeserziehern an Schulen (Anlage A.2)
Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrern (Anlage A.3)
Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrern (Anlage A.4)
Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrern (Anlage A.5)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrern für Gespannfahren (Anlage A.6)
Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführern (Anlage A.7)
Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrern und Skiführern (Anlage A.8)
Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern (Anlage B.1)
Lehrgang zur Ausbildung von Trainern (Anlage B.2)
Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern (Anlage B.3)
Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Ski/Alpin (Anlage B.4)
Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit (Anlage B.5)
Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr (Anlage B.6)
Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole (Anlage B.7)
Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Allgemeine Körperausbildung (Anlage B.8)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten (Anlage C.1)
Lehrgang zur Ausbildung von Skitourenwarten (Anlage C.2)
Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrwarten (Anlage C.3)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern (Anlage C.4)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf (Anlage C.5)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hochalpin (Anlage C.6)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Alpin (Anlage C.7)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Wandern (Anlage C.8)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr (Anlage C.9)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole (Anlage C.10)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen (Anlage C.11)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten (Anlage C.12)
Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktoren (Anlage C.13)
Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren (Anlage C.14)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren (Anlage C.15)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend (Anlage C.16)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene (Anlage C.17)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren (Anlage C.18)
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein (Anlage C.19)
Lehrgang zur Ausbildung von Sportjugendleitern (Anlage D.1)
Lehrgang zur Ausbildung von Sportbadewarten (Anlage D.2)
Dokumentnummer
NOR12124621
Alte Dokumentnummer
N7199326274J