Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zeugnisformularverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 415/1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 272/1993Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 272 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
70/06 Schulunterricht
Text
§ 10. (1) Bei Besuch eines Unterrichtes, der im Rahmen eines Schulversuches geführt wird, kann ein darauf hinweisender Vermerk in das Zeugnis, gegebenenfalls unter Zitierung des Schulversuchsplanes, aufgenommen werden.Paragraph 10, (1) Bei Besuch eines Unterrichtes, der im Rahmen eines Schulversuches geführt wird, kann ein darauf hinweisender Vermerk in das Zeugnis, gegebenenfalls unter Zitierung des Schulversuchsplanes, aufgenommen werden.
(2)Absatz 2,Bei Schulversuchen gemäß § 131a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 327/1988 und BGBl. Nr. 408/1991 ist anstelle des Vermerkes gemäß Abs. 1 im Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis sowie in der Schulbesuchsbestätigung jener Schulart, an der der Schulversuch geführt wird, bei den Unterrichtsgegenständen und Unterrichtsveranstaltungen der für das behinderte Kind gewählte Lehrplan (einschließlich der Schulstufe) insoweit zu vermerken, als er vom Lehrplan der Versuchsschule und der Schulstufe der Versuchsklasse abweicht.Bei Schulversuchen gemäß Paragraph 131 a, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 327 aus 1988, und Bundesgesetzblatt Nr. 408 aus 1991, ist anstelle des Vermerkes gemäß Absatz eins, im Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis sowie in der Schulbesuchsbestätigung jener Schulart, an der der Schulversuch geführt wird, bei den Unterrichtsgegenständen und Unterrichtsveranstaltungen der für das behinderte Kind gewählte Lehrplan (einschließlich der Schulstufe) insoweit zu vermerken, als er vom Lehrplan der Versuchsschule und der Schulstufe der Versuchsklasse abweicht.
Dokumentnummer
NOR12124821
Alte Dokumentnummer
N7199327408J