Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 348/1994Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
70/06 Schulunterricht
Text
§ 10.Paragraph 10,
Das Gutachten ist schriftlich abzufassen, vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterfertigen und binnen zwei Wochen nach Beschlußfassung dem Bundesminister für Unterricht und Kunst zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2017
Dokumentnummer
NOR12125215
alte Dokumentnummer
N7199420418L