Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Donau-Universität Krems - DUK-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 269/1994Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 22Paragraph 22
Index
72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen
Text
Projektgruppen
§ 22. (1) An einer Abteilung können nach Maßgabe der Satzung für die Vorbereitung und Betreuung von Studien am Universitätszentrum für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) sowie zur Durchführung von diesbezüglichen Forschungsaufgaben Projektgruppen auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit eingerichtet werden.Paragraph 22, (1) An einer Abteilung können nach Maßgabe der Satzung für die Vorbereitung und Betreuung von Studien am Universitätszentrum für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) sowie zur Durchführung von diesbezüglichen Forschungsaufgaben Projektgruppen auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit eingerichtet werden.
(2)Absatz 2,Als Projektgruppenleiter ist vom Präsidium auf Vorschlag der Abteilungsversammlung ein Universitätslehrer mit venia docendi im Sinne des § 25 UOG oder einer gleichzuhaltenden Qualifikation zu bestellen.Als Projektgruppenleiter ist vom Präsidium auf Vorschlag der Abteilungsversammlung ein Universitätslehrer mit venia docendi im Sinne des Paragraph 25, UOG oder einer gleichzuhaltenden Qualifikation zu bestellen.
Dokumentnummer
NOR12125391
Alte Dokumentnummer
N7199435096J