Rechtstracker.at

Anl. 3/20

Fassungen
01.05.1996 bis 30.09.2011 — BGBl. Nr. 282/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/20 heute01.10.2011 § → § BGBl. II Nr. 362/2011
Anl. 3/2001.05.199630.09.2011 BGBl. Nr. 282/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 20

Inkrafttretensdatum

01.05.1996BGBl. Nr. 282/1996

Außerkrafttretensdatum

30.09.2011danach: BGBl. II Nr. 362/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                        Anlage C.20

                                                       --------------

AUSBILDUNG VON FUSSBALLINSTRUKTOREN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fußballinstruktors vertraut zu machen.

Fußballinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Trainingsbetrieb in allen Altersstufen zu leiten, auf den Leistungsbereich vorzubereiten und Spieler vor sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

  (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß

im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                         1. Semester     2. Semester

                               (Gesamt-             (Gesamt-

                      Wochen-  ausmaß     Wochen-   ausmaß     Summe

                      stunden  bei Ein-   stunden   bei Ein-

                               bezieh-              bezieh-

                               ung des              und des

                               Fernun-              Fernun-

                               terrichts)           terrichts)

---------------------------------------------------------------------

Pflichtgegenstände

  I. Theorie

      1. Religion .... 0,5    (2,5)       0,5      (2,5)  1,0   (5,0)

      2. Deutsch ..... 0,5    (2,5)         -         -   0,5   (2,5)

      3. Organisation

         des Sports .. 0,5    (2,5)         -         -   0,5   (2,5)

      4. Sportbiologie

         (Funktionelle

         Anatomie,

         Physiologie

         und

         Gesundheits-

         erziehung) .. 3,0   (15,0)         -         -   3,0  (15,0)

      5. Erste Hilfe .   -       -        1,5      (7,5)  1,5   (7,5)

      6. Sportpsycho-

         logie und

         Lebenskunde .   -       -        1,5      (7,5)  1,5   (7,5)

      7. Pädagogik,

         Didaktik,

         Methodik .... 1,5    (7,5)       1,0      (5,0)  2,5  (12,5)

      8. Allgemeine

         und spezielle

         Bewegungs-

         lehre und

         Biomechanik .   -       -        1,5      (7,5)  1,5   (7,5)

      9. Trainings-

         lehre ....... 2,0   (10,0)       2,0     (10,0)  4,0  (20,0)

     10. Spezielle

         Trainings-

         lehre ....... 2,0   (10,0)       3,0     (15,0)  5,0  (25,0)

     11. Wettkampfbe-

         stimmungen

         und Sport-

         stättenkunde  1,0    (5,0)         -         -   1,0   (5,0)

     12. Audiovisuelle

         Hilfsmittel

         und Fachlite-

         ratur ....... 0,5    (2,5)         -         -   0,5   (2,5)

     13. Seminar für

         Fachfragen .. 0,5    (2,5)       0,5      (2,5)  1,0   (5,0)

II. Praxis

     14. Praktische

         Übungen ..... 1,0    (5,0)       2,0     (10,0)  3,0  (15,0)

     15. Praktisch-

         methodische

         Übungen ..... 7,0   (35,0)       7,0     (35,0) 14,0  (70,0)

---------------------------------------------------------------------

                      20,0  (100,0)      20,5    (102,5) 40,5 (202,5)

                      ===============================================

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Fußballinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Die Bestimmungen in der Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.
  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Wie Anlage A.1

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier
  2. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte.

  1. Ziffer 3
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

  1. Ziffer 4
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren; Hygiene im Sport.

  1. Ziffer 5
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen;

Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates; Verbandslehre;

typische Verletzungen im Fußballsport.

  1. Ziffer 6
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 7
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile.

  1. Ziffer 8
    Allgemeine und spezielle Bewegungslehre - Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.

Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

  1. Ziffer 9
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes

Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)
    Training; Trainingslehre.

Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Trainingsziel - Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.

  1. Ziffer 10
    Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers).

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training - Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Korrekturmaßnahmen.

  1. Ziffer 11
    Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Fußball.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen über die Sportstätten und ihren Aufbau.

  1. Ziffer 12
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

  1. Ziffer 13
    Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen der Sparte.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Aktuelle Themen der Sparte.
  2. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Aktuelle Themen der Sparte.
  3. Ziffer 14
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)
  2. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten (Kondition - Technik - Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen; Festigung des Eigenkönnens.

  1. Ziffer 15
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten

Erkenntnissen beruhendes modernes Fußballtraining.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (7 Wochenstunden)

Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den Übungsgebieten der Technik.

  1. Ziffer 2
    Semester (7 Wochenstunden)

Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen; von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der Übungen;

Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen Schwerpunkten; Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12126124

Alte Dokumentnummer

N7199637996L