Rechtstracker.at

Anl. 2/2

Fassungen
01.09.1996 bis 31.08.2002 — BGBl. Nr. 499/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/201.09.200231.08.2003 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 2/201.09.199631.08.2002 § → § BGBl. Nr. 499/1996
Anl. 2/201.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 496/1995
Anl. 2/201.09.199031.08.1995 BGBl. Nr. 604/1990

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 491 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 499 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1996BGBl. Nr. 499/1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 2 2

Text

Anlage 2.2

------------

LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN

LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU - GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

römisch eins. STUNDENTAFEL

               (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der

                    einzelnen Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                          Wochenstunden *)

Pflichtgegenstände                           Jahrgang          Summe

                                           I   II   III   IV

---------------------------------------------------------------------

1.  Religion ..........................   2    2    2    2       8

2.  Deutsch............................   4    2    2    2      10

3.  Lebende Fremdsprache...............   4    2    2    2      10

4.  Geschichte, Sozialkunde

     und Politische Bildung ............   -    2    2    2       6

5.  Geographie und Wirtschaftskunde....   3    -    -    -       3

6.  Mathematik und angewandte

     Mathematik.........................   4    2    2    -       8

7.  Elektronische Datenverarbeitung....   -    -    3    -       3

8.  Physik und angewandte Physik.......   4    -    -    -       4

9.  Chemie und angewandte Chemie.......   3    -    -    -       3

10.  Chemisches Laboratorium............   3    -    -    -       3

11.  Biologie *1).......................   4    -    -    -       4

12.  Botanik *1)........................   2    -    -    -       2

13.  Bodenkunde und Pflanzenernährung...   1    2    -    -       3

14.  Leibesübungen......................   2    2    2    2       8

15.  Allgemeine Produktionslehre........   -    2    -    -       2

16.  Pflanzenschutz *1).................   -    -    3    -       3

17.  Gemüsebau *1)......................   -    -    -    3       3

18.  Zierpflanzenbau unter Glas *1).....   -    -    -    3       3

19.  Gehölzkunde *1)....................   -    4    2    1       7

20.  Stauden und Sommerblumen *1).......   -    4    3    1       8

21.  Baumschulwesen und Obstbau.........   3    -    -    -       3

22.  Garten- und Landschafts-

     gestaltung *1).....................   -    5    4    5      14

23.  Vermessungskunde *1)...............   -    2    2    -       4

24.  Raumordnung........................   -    -    -    2       2

25.  Baukunde und Gartentechnik *1).....   -    -    2    3       5

26.  Maschinenkunde.....................   -    2    2    1       5

27.  Gartenbau und Blumenbinderei -

     Praktikum..........................   -    2    2    -       4

28.  Volkswirtschaftslehre..............   -    2    -    -       2

29.  Rechtskunde........................   -    -    -    2       2

30.  Betriebtwirtschaftslehre und

     Rechnungswesen *1).................   -    2    4    7      13

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl                    38   38   38   37    151

31. Pflichtpraktikum:

    Abschnitt  I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

    Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

                                          Wochenstunden *)

Freigegenstände                              Jahrgang          Summe

                                           I   II   III   IV

---------------------------------------------------------------------

Geschichte der Gartenkunst.............    -    -    2    -       2

Zweite lebende Fremdsprache............    -    2    2    2       6

Kurzschrift............................    2    -    -    -       2

Volkskunde.............................    -    -    2    -       2

Organisations- und Führungslehre.......    -    -    -    2       2

---------------------------------------------------------------------

Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung..........................   2    1    1    1       5

Bildnerische Erziehung..................   2    -    -    -       2

Leibesübungen...........................   2    2    2    2       8

Hauswirtschaft..........................   2    2    -    -       4

---------------------------------------------------------------------

Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICNTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 2

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 6
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 2.1

  1. Ziffer 7
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 8
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in Situationen des privaten und beruflichen Alltags die zugrundeliegenden physikalischen Prinzipien und ihre Grenzen erkennen und formulieren können.

Er soll über grundlegende physikalische Begriffe und Gesetzmäßigkeiten verfügen und den Erfordernissen der Fachrichtung entsprechend anwenden können.

Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzmäßigkeiten und technischen Entwicklungen, vor allem in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen, kennen und dieses Wissen verantwortungsbewußt anwenden.

Er soll bereit sein, sein naturwissenschaftliches Wissen den Erfordernissen entsprechend zu erweitern und zu festigen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.

Mechanik:

Mechanik fester Körper (Kinematik, Wechselwirkung, Erhaltungsgrößen, Gravitation);

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase (Druck, Auftrieb, Strömung).

Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Ausbreitung (Longitudinalwellen, Transversalwellen unter Berücksichtigung von Akustik und Optik).

Wärmelehre:

Temperatur, Ausdehnung, Wärmeenergie; Molekularbewegung, Gasgesetze, Aggregatzustände. Wärmenutzung (Heizwert-, Wärmekraft- und Kältemaschinen, Abwärme); Wärmetransport (Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmestrahlung).

Elektrizitätslehre:

Elektrostatik (elektrische Ladung, elektrostatisches Feld); Elektrodynamik (Bewegung von Ladungen in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, stationäres und zeitlich veränderliches elektromagnetisches Feld, Materie im Magnetfeld, elektromagnetische Schwingungen und Wellen, Wellenoptik).

Weltbild:

Relativitätstheorie, Atom- und Kernphysik (Quantenmechanik, Elementarteilchen; Radioaktivität, Kernenergie, Strahlenschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in Beruf und Alltag sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes. Daher kommt der Auswahl praxisnaher Lehrinhalte und Aufgabenstellungen besondere Bedeutung zu. Als Schwerpunkte bieten sich Themenbereiche wie Energiegewinnung und Energieumwandlung mit ihren Auswirkungen auf die Umwelt an. Im Themenbereich „Elektrizität'' sind Anwendung der Elektrostatik sowie des Gleich-, Wechsel- und Drehstromes von besonderer Elektrochemie:

Bedeutung.

Zweckmäßigerweise wird von Vorkenntnissen und Alltagserfahrungen der Schüler ausgegangen. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Experimente unter Beteiligung der Schüler und durch Unterrichtsmaterial (audiovisuelle Medien, Bausätze) gefördert. Gruppenarbeit, Referate und Diskussionen regen die Schüler zur Auseinandersetzung mit technischen und naturwissenschaftlichen Entwicklungen an.

Besonders im Themenbereich „Kernphysik'' ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Chemie und angewandte Chemie'' zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.

  1. Ziffer 9
    CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung gartenbaulicher Produktionstechniken und bei der Beurteilung gartenbaulicher Produkte und Produktionsmittel nutzen können.

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.

Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt

beachten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Struktur der Materie:

Atom, Atommodelle; Periodensystem der Elemente.

Chemische Bindung:

Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).

Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:

Energieumsatz chemischer Reaktionen; Reaktionstypen. Stöchiometrie.

Saure und basische Funktion:

Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.

Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse, galvanische Elemente.

Lösungen:

Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.

Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:

Edelgase. Halogene. Schwefel. Stickstoff.

Phosphor. Kohlenstoff. Silicium.

Kohlenwasserstoffe:

Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).

Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:

Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;

Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;

Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.

Ester:

Fruchtester; Wachse; Fette; Lipoide.

Saccharide:

Monosaccharide, Disaccharide, Polysaccharide.

Eiweiß:

Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-, Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper; Nukleinsäuren (Struktur und Funktion von DNA und RNA).

Angewandte Biochemie:

Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher stehen unter den Stickstoffverbindungen Amine und Nitroverbindungen, unter den Schwefelverbindungen Thioalkohole und Sulfoverbindungen, unter den Alkylderivaten ringförmiger Kohlenwasserstoffe die aromatischen Alkohole, Aldehyde und Carbonsäuren, unter den biogenen Aminosäuren die essentiellen Aminosäuren im Vordergrund.

Allgemein empfiehlt sich eine gründlichere Behandlung - auch unter Einbeziehung gesundheitlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte - jener chemischen Prozesse, die für das Fachgebiet von Bedeutung sind, während sich für die Wissenschaft von den Stoffen und ihren Veränderungen und für die Struktur der Materie ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Auswahl angewandter chemischer Technologien richtet sich nach den Erfordernissen der Fachrichtung, dabei sind Hinweise auf ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Situation in Österreich wertvoll.

Die Beobachtung und Deutung von Phänomenen erfordert Übung. Besonders geeignet hiezu sind die Färbung diverser Pflanzenfarbstoffe in Abhängigkeit vom pH-Wert und die Pflanzenschädigung entlang von Autostraßen und Skipisten.

Die Anschaulichkeit wird erhöht, wenn Phänomene am jeweils einfachsten geeigneten Atommodell unter Hinweis auf seine begrenzte Modellhaftigkeit erklärt werden.

Bei der Behandlung der Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem - Vorkommen - Gewinnung - Eigenschaften - Bedeutung und Verwendung - wichtige Verbindungen. Bei wichtigen Mengen- und Spurenelementen steht ihre physiologische Bedeutung im Vordergrund. Bei der Beurteilung der Rohstoffsituation ist das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung wertvoll.

Die Nutzung des chemischen Wissens für die Anwendung im Fachgebiet wird besonders durch Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen gewährleistet. Dabei kann auch eine Zusammenfassung nach besonderen Themenkreisen (zB Pflanzenernährung, Mineraldüngung, Pflanzenproduktion) nützlich sein.

Die Einbeziehung aktueller Anlässe zum Thema „Lebensqualität und Umweltbewußtsein'' (zB Baumschädigungen durch Industrieabgase; Fischsterben durch direktes Einleiten gifthältiger Abwässer in Flüsse, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden, Antibiotika und Hormonen in Nahrungsmitteln) erhöht den Praxisbezug des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.

Diskussionen und Referate empfehlen sich zur Bearbeitung von angewandten Problemen wie Alltagsunfällen mit Chemikalien, Brand im Düngemittellager, Umweltbelastung durch Pb, Cd, Hg und SO2.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sie bei der Bearbeitung derartiger Problembereiche auch mit Fachliteratur arbeiten und die Probleme selbst strukturieren.

  1. Ziffer 10
    CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch zwei. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4

11. BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Merkmale lebender Systeme:

Bauelemente (Vergleich Tier - Pflanze), Organisationsprinzipien.

Stoff- und Energiewechsel:

Energiefluß, Biomoleküle, Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen..

Reiz- und Bewegungsphysiologie:

Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssystem; Verhalten.

Wachstum und Vermehrung:

Wachstum, Fortpflanzung, Vererbung.

Stammesgeschichtliche Entwicklung:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Entstehung von Kulturpflanzen und Haustieren.

Ökologie:

Autökologie, Demökologie, Synökologie, Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.3

12. BOTANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzen des Gartenbaues:

Bau und Umbildung der Organe, Stoffaufnahme, Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung und Vererbung. Evolution und Systematik.

Geobotanik:

Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung; Ökologie der Natur- und Kulturlandschaft.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen von Gesetzmäßigkeiten sowie die Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht und die gartenbauliche Berufspraxis.

Für die Bewältigung der Pflanzensystematik empfiehlt sich exemplarisches Arbeiten. Die Pflanzenauswahl wird sich nach der Bedeutung für den Gartenbau richten und auf Leitpflanzen der heimischen Vegetation, auf Wechselbeziehungen zwischen Unkrautfluren und Kulturpflanzen sowie auf den Beitrag zur Verdeutlichung von Evolutionszusammenhängen beziehen können.

Anwendungsorientierte Kenntnisse von Pflanzen und standortspezifischen Pflanzengesellschaften können insbesondere durch Exkursionen und Lehrausgänge erworben werden.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren); Untersuchungen (Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie); Zerlegen und Zergliedern.

Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);

Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung);

Beobachten (pflanzliche Entwicklungsstadien, typische Merkmale);

Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto);

Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. Ziffer 13
    BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Bodentypen und die Vorgänge im Boden kennen. Er soll die Durchführung und die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen erläutern, die Eignung der Böden für gärtnerische Zwecke beurteilen und Maßnahmen für die Bodenverbesserung auswählen können.

Der Schüler soll die Kompostierung sowie die Herstellung von gärtnerischen Erden und Substraten beherrschen und deren Qualität beurteilen können.

Der Schüler soll die im Gartenbau verwendeten Düngemittel und Erdzusätze kennen und sie nach biologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Aufbau des Bodenkörpers:

Bodengefüge, Einflußfaktoren der Gefügebildung, Bodendichte, Bodenarten.

Bodentypen:

AC-Profil, ABC-Profil, Salzböden, Moore,

Torfe.

Bodenhaushaltsprozesse:

Stickstoffbindung und Umwandlung, Sorption,

Fixierung, Wirkung des pH-Wertes.

Kenndaten der Böden:

Bodenkartierung, Bodenbewertung (Schätzrahmen, Beziehung zum Einheitswert).

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch drei. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4

14. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 2

  1. Ziffer 15
    ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch drei. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4

16. PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch vier. Jahrgang

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage 1.4

17. GEMÜSEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 18
    ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4

19. GEHÖLZKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

Im übrigen siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 20
    STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

Im übrigen siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 21
    BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Baumschulwirtschaft:

Verhältnisse in der Welt (Produktionsländer, Bedeutung im Handel mit Österreich).

Baumschulerrichtung:

Bauten und Kultureinrichtungen (Einschlag-, Überwinterungs-, Verkaufshallen; Räume für Maschinen und Geräte, Kühlräume, Schattenhallen, Vermehrungseinrichtungen); Maschinen, Geräte und Behelfe (Entwicklung; Schneidwerkzeuge und Veredlungsgeräte, Bodenbearbeitungsgeräte, Zugmaschinen und Transport, Rode- und Balliermaschinen, Pflanz- und Topfmaschinen, Hilfsmaterial für Etikettierung und Verpackung).

Vermehrung der Gehölze:

Voraussetzungen (Gehölz-Mutterquartiere, Vermehrungssubstrate, Temperatur und Feuchtigkeit, Wuchsstoffanwendung, Hygienemaßnahmen). Generative Vermehrung; vegetative Vermehrung. Praktische Vermehrung nach Gehölzarten (Obst-, Laub-, Nadelgehölze).

Gehölzpflege:

Produktion im Freilandboden (Aufschulung, Verschulung; Pflanzenweiten, Pflanztermine; Bodenpflege und Düngung in der Baumschule, Bodenentseuchung und Unkrautbekämpfung, Gehölzkrankheiten und Schädlinge). Produktion in Töpfen und Containern (Wirtschaftlichkeit; Substrat; Düngung und Unkrautbekämpfung, Bewässerung).

Ernte und Vermarktung:

Bestandserfassung; Entblätterung; Grabung und Rodung; Sortierung und Qualitätsbestimmungen; Einschlag, Aufbewahrung, Verpackung; Absatz (Marktbeobachtung, Werbung, Auftragsbearbeitung).

Obstsorten:

Kern-, Stein-, Schalen-, Beerenobst.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; daneben kann die Vielseitigkeit der Beispiele aus der Praxis im Schüler das Gefühl für neuartige Lösungen wecken.

Absprachen mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bodenkunde und Pflanzenernährung'' sind zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für die Bearbeitung fächerübergreifender Projekte wichtig.

Neben den frischen Kulturen bewähren sich als Unterrichtsmittel Bilder, Kataloge und Übersichtstafeln. Exkursionen und Lehrausgänge fördern vor allem durch Gespräche mit Betriebsinhabern und -leitern - das Verständnis für Problemlösungen.

  1. Ziffer 22
    GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang je 2 Wochenstunden, im römisch vier. Jahrgang 3 Wochenstunden. Im römisch zwei. Jahrgang kann ua. bereits die selbständige Lösung von Planungsaufgaben (zB Wohnhausgartenobjekte) vorgesehen werden. Im römisch drei. Jahrgang können mehrere Projekte (zB Siedlungsgrün, Stadtgrün, Spiel- und Sportplätze) bearbeitet werden, wobei der Ausführungsgrad mindestens einer planerischen Aufgabe von der Bestandsaufnahme bis zum Detailplan mit Erläuterungsbericht, Leistungsbeschreibung, Kostenschätzung und anschaulicher Darstellung (Modell, Schaubild usw.) reicht. Im römisch vier. Jahrgang empfiehlt es sich, mehrere umfangreiche Projekte zum Thema wie Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naherholung, Sportstättenplanung, Naturschutz usw. durchzuführen, wobei auch die in den Pflichtgegenständen „Vermessungskunde'', „Baukunde und Gartentechnik'', „Gehölzkunde'', „Bodenkunde und Pflanzenernährung'', „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'' und „Raumordnung'' erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Geltung kommen.

Im übrigen siehe Anlage 1.4

23. VERMESSUNGSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 1 Wochenstunde. Im übrigen siehe Anlage 1.4

24. RAUMORDNUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 25
    BAUKUNDE UND GARTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. Jahrgang 2 Wochenstunden. Im übrigen siehe Anlage 1.4

26. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 27
    GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können. Der Schüler soll Arbeitsabläufe planen, beurteilen und erfassen können.

Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.

Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch vier. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:

Fachpraktischer Unterricht          Wochenstunden

zum Pflichtgegenstand               im Jahrgang

                                     II    III

Gemüsebau                             1     -

Zierpflanzen unter Glas               1     -

Blumenbinderei                        -     2

                                     ________

Gesamtstundenzahl                    2      2

Im übrigen siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 28
    VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 2

29. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 30
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3, römisch drei. Jahrgang

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3, römisch vier. Jahrgang

römisch vier. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3, römisch fünf. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 1, im römisch vier. Jahrgang 2 Wochenstunden. In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im römisch vier. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.

Im übrigen siehe Anlage 1.3

31. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 2.1

B. FREIGEGENSTÄNDE

GESCHICHTE DER GARTENKUNST

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4, römisch vier. Jahrgang

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 2

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 2

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 2

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 2

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 2

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 2

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 2

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 2

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 2

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*) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Artikel römisch eins, Absatz 2, der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt römisch eins a).

*1) mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Schlagworte

Gartengestaltung

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR12126435

Alte Dokumentnummer

N7199658163J