Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Universitäts-Studienevidenzverordnung 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 245/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 245 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Gestaltung und Verwendung von Formularen
§ 14. (1) Die Formulare sind nach den Mustern der Anlage 1 (Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar) zu gestalten und im Format A4 zu halten.Paragraph 14, (1) Die Formulare sind nach den Mustern der Anlage 1 Anmerkung, Anlage 1 nicht darstellbar) zu gestalten und im Format A4 zu halten.
Hinsichtlich der Formulare bestehen folgende Ausnahmen:
Format A6 (Formular 2/1) oder Format ID 1 nach ISO-Norm 7810 (Formular 2/2) für den Ausweis für Studierende;
Format A5 für die Zulassungs- und Fortsetzungsbestätigung (Formular 4); bei automationsunterstützter Erstellung verkleinert sich das Format auf 210 mal 70 bis 75 mm;
der Evidenzbogen ist als Kartonmappe (zumindest Format A3) zu gestalten;
das Meldungsblatt (Formular 3) kann bei organisatorischer Verbindung von Meldung und Einzahlung des Hochschülerschaftsbeitrages verkleinert werden.
(2)Absatz 2,Zulassungs- und Fortsetzungsbestätigungen (Formular 4) sind am linken oberen Rand mit der Bezeichnung der Universität oder Hochschule zu versehen. Zusätzlich kann ein die Universität oder Hochschule kennzeichnender Schriftzug oder ein Emblem verwendet werden.
(3)Absatz 3,Abschlußprüfungs-, Diplomprüfungs- und Rigorosenzeugnisse sind mit blauem Unterdruck Pantone 290 C nach dem Muster der Anlage 2 (Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar) zu versehen. Die Verwendung dieses Unterdruckes für andere Zeugnisformulare ist zulässig.Abschlußprüfungs-, Diplomprüfungs- und Rigorosenzeugnisse sind mit blauem Unterdruck Pantone 290 C nach dem Muster der Anlage 2 Anmerkung, Anlage 2 nicht darstellbar) zu versehen. Die Verwendung dieses Unterdruckes für andere Zeugnisformulare ist zulässig.
Anmerkung
Formulare nicht darstellbar
Schlagworte
Zulassungsbestätigung, Abschlußprüfungszeugnis,
Diplomprüfungszeugnis
Dokumentnummer
NOR12126835
Alte Dokumentnummer
N7199748586L