Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Externistenprüfungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 362/1979 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 125/1997Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6Anlage 6
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Anlage 6
Externistenprüfungszeugnis
über die Vorprüfung zur Externistenreifeprüfung
Externistenbefähigungsprüfung
ExternistenabschlußprüfungExternistenprüfungszeugnis , über die Vorprüfung zur Externistenreifeprüfung, Externistenbefähigungsprüfung, Externistenabschlußprüfung
(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 6 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. Nr. 130/1989 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 6 wird nach dem Wort „Externistenreifeprüfung“ die Wendung „/Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ eingefügt“.Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1989, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 6 wird nach dem Wort „Externistenreifeprüfung“ die Wendung „/Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ eingefügt“.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. Nr. 136/1991 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage 6 wird das Wort „Vorprüfung“ durch das Wort „Zulassungsprüfung“ ersetzt.Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1991, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage 6 wird das Wort „Vorprüfung“ durch das Wort „Zulassungsprüfung“ ersetzt.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 125/1997 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 6 wird die Wendung „Externistenreife- und Befähigungsprüfung Externistenbefähigungsprüfung“ durch die Wendung „Externistenreife- und Diplomprüfung Externistendiplomprüfung“ ersetzt. “)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 1997, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 6 wird die Wendung „Externistenreife- und Befähigungsprüfung Externistenbefähigungsprüfung“ durch die Wendung „Externistenreife- und Diplomprüfung Externistendiplomprüfung“ ersetzt. “)
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2016
Dokumentnummer
NOR12127199
Alte Dokumentnummer
N7199762732J