Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Externistenprüfungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 362/1979 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 125/1997Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 7Anlage 7
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Anlage 7
Externistenprüfungszeugnis
über die Vorprüfung
zur ExternistenreifeprüfungExternistenprüfungszeugnis, über die Vorprüfung, zur Externistenreifeprüfung
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. Nr. 130/1989 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 7 wird nach dem Wort „Externistenreifeprüfung“ die Wendung „/Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ eingefügt.Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1989, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 7 wird nach dem Wort „Externistenreifeprüfung“ die Wendung „/Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ eingefügt.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 125/1997 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: In der Anlage 7 wird die Wendung „Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ durch die Wendung „Externistenreife- und Diplomprüfung“ ersetzt.“)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 1997, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: In der Anlage 7 wird die Wendung „Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ durch die Wendung „Externistenreife- und Diplomprüfung“ ersetzt.“)
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2016
Dokumentnummer
NOR12127200
Alte Dokumentnummer
N7199762733J