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§ 34 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste

Fassungen
01.01.1993 bis 31.08.1996 — BGBl. Nr. 872/1992
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 3401.01.199331.08.1996 BGBl. Nr. 872/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen

Dienste

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 872 aus 1992,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 34

Inkrafttretensdatum

01.01.1993BGBl. Nr. 872/1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.1996

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

Paragraph 34, (1) Schüler(innen), die zur Diplomprüfung anzutreten beabsichtigen, sind vom Leiter der Schule spätestens vier Wochen vor dem für die erste Teilprüfung in Aussicht genommenen Termin unter Anschluß der Unterlagen über die absolvierte Ausbildung, insbesondere des Nachweises über die vorgeschriebene Unterweisung in der praktischen Krankenpflege, in besonderen Verrichtungen im Ambulatoriumsdienst bzw. in der Ersten Hilfe und unter Anführung einer durch Erkrankung oder sonstige gerechtfertigte Verhinderung versäumten Unterrichtszeit, dem leitenden Sanitätsbeamten des Landes als Vorsitzenden der Prüfungskommission bekanntzugeben. Gleichzeitig sind Vorschläge für die Prüfungstermine zu erstatten und die Namen der Prüfer aus den einzelnen Unterrichtsfächern mitzuteilen.

  1. Absatz 2,Zur Diplomprüfung sind vom Vorsitzenden der Prüfungskommission nur solche Personen zuzulassen, welche die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechende Ausbildung absolviert haben.
  2. Absatz 3,Der Vorsitzende der Prüfungskommission hat im Einvernehmen mit dem Leiter der Schule umgehend die einzelnen Prüfungstermine festzusetzen. Die Schüler sind von diesen Terminen durch die Schulleitung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2009

Gesetzesnummer

10010365

Dokumentnummer

NOR12131957

Alte Dokumentnummer

N8197417674L