Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Forstgesetz 1975
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 440/1975Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 63Paragraph 63
Text
Bewilligungsverfahren
§ 63.Paragraph 63,
(1)Absatz eins,Der Antrag auf Erteilung einer Errichtungsbewilligung hat alle für die Einleitung des Verfahrens notwendigen Angaben, insbesondere über den beabsichtigten Baubeginn sowie über die voraussichtliche Baudauer, zu enthalten. Dem Antrag ist ein technischer Bericht samt maßstabgerechter Lageskizze in zweifacher Ausfertigung anzuschließen.
(2)Absatz 2,Dem Verfahren sind als Partei auch die Eigentümer solcher Liegenschaften beizuziehen, die durch die Bringungsanlage in Nutzung oder Produktionskraft beeinträchtigt werden können. Soweit eine Bringungsanlage über eine Bergbauanlage oder unmittelbar an dieser entlang geführt werden soll, ist auch der Bergbauberechtigte dem Verfahren als Partei beizuziehen.
(3)Absatz 3,Werden gegen ein Bauvorhaben, gegen das sonst kein Anstand obwaltet, zivilrechtliche Einwendungen erhoben, so hat die Behörde auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken. Kommt eine solche nicht zustande, so hat die Behörde in ihrer Entscheidung über den Antrag die Parteien unter ausdrücklicher Anführung der durch den Bescheid nicht erledigten zivilrechtlichen Einwendungen zur Austragung derselben auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.
(4)Absatz 4,In der Errichtungsbewilligung ist für die Fertigstellung der Bringungsanlage eine Frist vorzuschreiben. Diese ist von der Behörde auf begründeten Antrag zu verlängern.
(5)Absatz 5,Die Betriebsbewilligung gemäß § 62 Abs. 5 hat der Waldeigentümer spätestens vier Wochen vor der beabsichtigten Benützung der Bringungsanlage bei der Behörde zu beantragen. Im Antrag ist die Geschäftszahl des Bescheides über die Errichtungsbewilligung anzugeben.Die Betriebsbewilligung gemäß Paragraph 62, Absatz 5, hat der Waldeigentümer spätestens vier Wochen vor der beabsichtigten Benützung der Bringungsanlage bei der Behörde zu beantragen. Im Antrag ist die Geschäftszahl des Bescheides über die Errichtungsbewilligung anzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Dokumentnummer
NOR12132193
alte Dokumentnummer
N8197522424L