Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Krankenanstaltenkostenrechnungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 328/1977Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 26Paragraph 26
Index
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Text
Kosten für nichtmedizinische Gebrauchsgüter (§ 15)Kosten für nichtmedizinische Gebrauchsgüter (Paragraph 15,)
§ 26. Die nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des § 24 sinngemäß anzuwenden. Paragraph 26, Die nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des Paragraph 24, sinngemäß anzuwenden.
Dokumentnummer
NOR12132606
Alte Dokumentnummer
N8197729688L