Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Tarif der Forstlichen Bundesversuchsanstalt
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 169/1988Bundesgesetzblatt Nr. 169 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Text
§ 4. Für Untersuchungen, Analysen und sonstige Inanspruchnahmen der Anstalt, die in der Anlage nicht angeführt sind, ist das Entgelt, dem Grundsatz der Kostendeckung entsprechend, nach dem notwendigen Material-, Apparate- und Arbeitsaufwand zu berechnen. Paragraph 4, Für Untersuchungen, Analysen und sonstige Inanspruchnahmen der Anstalt, die in der Anlage nicht angeführt sind, ist das Entgelt, dem Grundsatz der Kostendeckung entsprechend, nach dem notwendigen Material-, Apparate- und Arbeitsaufwand zu berechnen.
Schlagworte
Materialaufwand, Apparateaufwand
Dokumentnummer
NOR12134521
Alte Dokumentnummer
N8198813212H