Rechtstracker.at

Anl. 35

Fassungen
05.03.1994 bis 10.11.1998 — BGBl. Nr. 152/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3511.11.199831.01.2007 § → § BGBl. I Nr. 169/1998 · aufgehoben
Anl. 3505.03.199410.11.1998 BGBl. Nr. 152/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ärzte-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 35

Inkrafttretensdatum

05.03.1994BGBl. Nr. 152/1994

Außerkrafttretensdatum

10.11.1998danach: BGBl. I Nr. 169/1998

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

                                                          Anlage 35

                                                        -------------

PLASTISCHE CHIRURGIE

A. Definition des Aufgabengebietes:

Das Sonderfach Plastische Chirurgie umfaßt die Deckung oder den Ersatz von Defekten am gesamten Körper, insbesondere bei Mißbildungen, Gewebsverlusten durch Unfall, Tumoroperationen, Verbrennungen und anderen Ursachen sowie die kosmetische Chirurgie mittels Gewebetransfer und Gewebetransplantation, wobei die damit verbundene funktionelle Wiederherstellung im Mittelpunkt steht.

B. Mindestdauer der Ausbildung:

  1. Ziffer eins
    Hauptfach:
    Vier Jahre.
  2. Ziffer 2
    Pflichtnebenfächer:

2.1. Drei Monate Anatomie oder drei Monate Pathologie oder drei Monate Pathophysiologie;

2.2. zwölf Monate Chirurgie;

2.3. sechs Monate Unfallchirurgie;

2.4. drei Monate Innere Medizin;

  1. Ziffer 3
    Wahlnebenfächer:
    Keine.

C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. Ziffer eins
    Kenntnisse auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie mit besonderer Berücksichtigung der Ätiologie, Symptomatik, Diagnostik und Differentialdiagnostik, Anatomie, Pathologie, Instrumentenkunde und Asepsis des fachspezifischen Krankengutes;
  2. Ziffer 2
    Wundheilung, Narbenbildung, Gewebsverpflanzung und Konservierung sowie Transplantationsbiologie;
  3. Ziffer 3
    Kenntnisse auf dem Gebiet der Humangenetik, der Embryologie und der Teratologie;
  4. Ziffer 4
    Reanimation, Anästhesieverfahren, Intensivmedizin, Intubation, Infusionstherapie und parenterale Ernährung sowie Bluttransfusion und einschlägige Serologie;
  5. Ziffer 5
    Kenntnisse der Alloplastiken und der damit zusammenhängenden Probleme sowie der Onkologie;
  6. Ziffer 6
    Pathologie und Therapie ausgedehnter und tiefer Verbrennungen;
  7. Ziffer 7
    Kenntnisse der Röntgendiagnostik und anderer bildgebender Verfahren, insbesondere des Stütz- und Bewegungsapparates, des Schädels und der Thoraxorgane sowie Strahlenschutz;
  8. Ziffer 8
    Eingriffe an Weichteilen von Kopf, Hals insbesondere Tracheotomie, Thoraxwand, Bauchdecke, Mamma, septische Operationen, freie und gestielte Hauttransplantationen, Transplantationen mit mikrochirurgischen Gefäßanastomosen, konstruktive und rekonstruktive Eingriffe an Schädel, Nase, Lidern und Lippen unter besonderer Berücksichtigung der angeborenen Mißbildungen, weiters auf- und abbauende sowie rekonstruktive Eingriffe an der Brust und der Thoraxwand, Verschluß von Defekten der Thoraxwand und der Bauchdecke, chirurgische Behandlung von Narben, Narbengeschwüren und anderen Geschwüren der Körperoberfläche, Strahlenfolgen, Behandlung des Lymphödems, Verbrennungen und Verbrennungsfolgen, Entfernung von Geschwülsten an der Körperoberfläche und Entfernung der regionalen Lymphknoten sowie rekonstruktive Eingriffe nach Entfernung von malignen Geschwülsten;
  9. Ziffer 9
    Handchirurgie mit Berücksichtigung der Mißbildungen des Bewegungsapparates, rekonstruktive Eingriffe an den Extremitäten;
  10. Ziffer 10
    Eingriffe an den peripheren Nerven mit besonderer Berücksichtigung der Mikrochirurgie, Ersatzoperationen bei irreparablen Nervenlähmungen, konstruktive Eingriffe nach angeborenen und erworbenen Defekten im Bereich des Schädels, Gesichts, Halses, Extremitäten und äußeren Genitales;
  11. Ziffer 11
    ästhetisch-chirurgische Eingriffe, insbesondere störende Deformierungen auch ohne funktionelle Behinderung im Bereich des gesamten Körpers sowie formgebende Operationen in allen Körperregionen;
  12. Ziffer 12
    Nachbehandlung nach plastisch-chirurgischen Eingriffen und Rehabilitation;
  13. Ziffer 13
    Psychosomatik;
  14. Ziffer 14
    Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
  15. Ziffer 15
    Kenntnisse der Geriatrie;
  16. Ziffer 16
    Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  17. Ziffer 17
    Dokumentation;
  18. Ziffer 18
    Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
  19. Ziffer 19
    Begutachtungen.

D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Intensivmedizin erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren:

  1. Ziffer eins
    Reanimation und Schocktherapie;
  2. Ziffer 2
    Überwachung Schwerstkranker mit invasiven und nichtinvasiven Methoden;
  3. Ziffer 3
    Analgesie und Sedierung;
  4. Ziffer 4
    Pathophysiologie und Korrektur von Störungen des Flüssigkeits- und Säurebasenhaushaltes;
  5. Ziffer 5
    Bluttransfusion und einschlägige Serologie;
  6. Ziffer 6
    Pathophysiologie und Therapie von Gerinnungsstörungen;
  7. Ziffer 7
    Pathophysiologie und Therapie von kardiovaskulären Erkrankungen einschließlich Elektrotherapie;
  8. Ziffer 8
    Echokardiographie;
  9. Ziffer 9
    Pathophysiologie und Therapie der respiratorischen Insuffizienz einschließlich der Durchführung assistierter und kontrollierter Beatmungsformen;
  10. Ziffer 10
    Pathophysiologie und Therapie des akuten Nierenversagens einschließlich extrakorporaler Eliminationsverfahren;
  11. Ziffer 11
    klinische Toxikologie einschließlich primärer und sekundärer Gifteliminationsverfahren;
  12. Ziffer 12
    Pathophysiologie und Therapie des akuten Leberversagens, des Leberausfalls sowie gastrointestinaler Blutungen;
  13. Ziffer 13
    Pathophysiologie und Therapie von akuten endokrinen Krisen;
  14. Ziffer 14
    Infektionen, insbesondere nosokomiale Infektion und Infektionsprophylaxe;
  15. Ziffer 15
    Punktionen von Arterien, zentralen Venen, Pleurahöhle, Ascites, Perikard und Lumbalkanal;
  16. Ziffer 16
    Pathophysiologie, Therapie und Überwachung zerebraler Erkrankungen;
  17. Ziffer 17
    Kenntnisse in Energie- und Substratstoffwechsel;
  18. Ziffer 18
    Kenntnisse in Interpretation bildgebender Verfahren.

Gesetzesnummer

10010796

Dokumentnummer

NOR12137267

Alte Dokumentnummer

N8199434288J