Rechtstracker.at

Anl. 38

Fassungen
05.03.1994 bis 10.11.1998 — BGBl. Nr. 152/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3811.11.199831.01.2007 § → § BGBl. I Nr. 169/1998 · aufgehoben
Anl. 3805.03.199410.11.1998 BGBl. Nr. 152/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ärzte-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 38

Inkrafttretensdatum

05.03.1994BGBl. Nr. 152/1994

Außerkrafttretensdatum

10.11.1998danach: BGBl. I Nr. 169/1998

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

                                                          Anlage 38

                                                        ------------

SPEZIFISCHE PROPHYLAXE UND TROPENHYGIENE

A. Definition des Aufgabengebietes:

Das Sonderfach spezifische Prophylaxe und Tropenhygiene umfaßt die Erkennung, Beurteilung und Behandlung von Infektionskrankheiten, die vor allem in tropischen, subtropischen und Entwicklungslindern vorkommen sowie die Kenntnis und Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten aller "Art". B. Mindestdauer der Ausbildung:

  1. Ziffer eins
    Hauptfach:
    Vier Jahre, wobei hierauf ein theoretischer Kurs in Form einer universitären Lehrveranstaltung, die auch geblockt veranstaltet werden kann, in der Dauer von höchstens drei Monaten anrechenbar ist.
  2. Ziffer 2
    Pflichtnebenfächer:

2.1. Zwölf Monate Innere Medizin;

2.2. zwölf Monate Hygiene und Mikrobiologie.

  1. Ziffer 3
    Wahlnebenfächer:
    Keine.

C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. Ziffer eins
    Tropenkrankheiten und andere Infektionskrankheiten und ihre differentialdiagnostische Einordnung;
  2. Ziffer 2
    Infektionsepidemiologie einschließlich umwelthygienischer und sozialmedizinischer Aspekte sowie Pathogenese der Tropenkrankheiten, Infektionsimmunologie und Immunparasitologie;
  3. Ziffer 3
    Diagnose und Therapie der Tropenkrankheiten und Infektionskrankheiten;
  4. Ziffer 4
    allgemeine und spezifische Prophylaxe aller Infektionskrankheiten und Tropenkrankheiten einschließlich Seuchenhygiene;
  5. Ziffer 5
    Entwicklung neuer Testsysteme, Entwicklung und Prüfung neuer Vakzinen;
  6. Ziffer 6
    mikrobiologische Untersuchungsmethoden aus dem Bereich der Tropenmedizin;
  7. Ziffer 7
    Untersuchungsverfahren der Immunologie infektiöser Erkrankungen;
  8. Ziffer 8
    serologische Methoden zur Beurteilung der Immunität nach Schutzimpfungen;
  9. Ziffer 9
    Methoden der medizinischen Statistik, Dokumentation sowie Kenntnisse elektronischer Datenverarbeitung;
  10. Ziffer 10
    Kenntnisse der Psychosomatik;
  11. Ziffer 11
    Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
  12. Ziffer 12
    Kenntnisse der Geriatrie;
  13. Ziffer 13
    Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  14. Ziffer 14
    Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
  15. Ziffer 15
    Begutachtungen.

Gesetzesnummer

10010796

Dokumentnummer

NOR12137270

Alte Dokumentnummer

N8199434291J