Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ärzte-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1994Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 43Anlage 43
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 43
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VIROLOGIE
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Virologie umfaßt die Erkennung aller Virusinfektionen des Menschen durch fachspezifische labordiagnostische Methoden, die Interpretation der damit erhobenen Befunde, die virologische Beratung für die in der Krankenbehandlung tätigen Ärzte sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung virusbedingter Krankheiten.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
2.1. Zwölf Monate Innere Medizin;
2.2. zwölf Monate Hygiene und Mikrobiologie.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
Kenntnisse auf dem Gebiet der Virologie mit besonderer Berücksichtigung der virologischen Diagnose und der Prophylaxe und Therapieverfahren;
Virusdiagnostik mittels Virusisolierung, Antigennachweis, Nachweis viraler Nukleinsäuren und Elektronenmikroskopie einschließlich der Typisierung von Virusisolaten mittels serologischer und/oder molekularbiologischer Methoden;
serologische Verfahren zum indirekten Nachweis von Virusinfektionen;
Kenntnisse der Immunantwort gegen Virusinfektionen;
Kenntnisse auf dem Gebiet der Epidemiologie von Virusinfektionen;
Kenntnisse des Krankheitsspektrums aller humanpathogenen Viren einschließlich seltener Bilder, Komplikationen und Sonderformen;
Kenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe von Virusinfektionen, insbesondere der aktiven und passiven Immunisierung;
Kenntnisse von Methoden der Sterilisation und Desinfektion;
Herstellung und Haltung von Zellgewebskulturen für die Viruszüchtung;
tierexperimentelle Arbeitsmethoden;
fachspezifische Laboruntersuchungen mit radioaktiven Isotopen;
Durchführung von Qualitätskontrollen virologischer und virologisch-serologischer Verfahren;
Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
Dokumentnummer
NOR12137275
Alte Dokumentnummer
N8199434296J