Rechtstracker.at

§ 13

Fassungen
01.07.1994 bis 31.08.1995 — BGBl. Nr. 515/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1301.09.199531.12.2004 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 83/2004
§ 1301.07.199431.08.1995 BGBl. Nr. 515/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Landwirtschaftliche Bundesanstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

01.07.1994BGBl. Nr. 515/1994

Außerkrafttretensdatum

31.08.1995

Index

80/01 Organisationsrecht

Text

Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft

Paragraph 13, (1) Der Sitz des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft ist Wien.

  1. Absatz 2,Der Wirkungsbereich umfaßt die Gebiete Boden und Standort, landwirtschaftliche Pflanzen- und Tierproduktion, landwirtschaftliche Produktionsmittel, land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Pflanzenschutz und Ökologie unter besonderer Berücksichtigung chemischer, physikalischer und biologischer Vorgänge.
  2. Absatz 3,Zum Wirkungsbereich gehören insbesondere:
    1. Ziffer eins
      1. Litera a
        Überwachung des geschäftlichen Verkehrs mit Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie mit Pflanzenschutzgeräten; Angelegenheiten des Schutzes von Pflanzensorten (Sortenschutzamt); Ausstellung von Exportzeugnissen nach dem Weingesetz 1985 (ablehnende Bescheide).
      2. Litera b
        Kontrolle, Untersuchung, Prüfung und Begutachtung von landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, -verfahren und -mitteln (insbesondere von Düngemitteln, Futtermitteln und Weinbehandlungsmitteln), von landwirtschaftlich verwertbaren Abfallstoffen sowie land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Sekundärprodukten (wie Wein, insbesondere Qualitäts- und Prädikatswein, Fruchtsäfte und Spirituosen) auf ihre Werteigenschaften.
      3. Litera c
        Prüfung von Verfahren der landwirtschaftlichen Produktion und der Be- und Verarbeitung ihrer Erzeugnisse einschließlich Weinbehandlung; amtliche Weinkostkommissionen; Untersuchung und Begutachtung von amtlichen Weinaufsichtsproben und von Wein anläßlich der Erteilung der Staatlichen Prüfnummer; amtliche Sachverständigentätigkeit für Wein, Futtermittel und Düngemittel; Weinprüfstatistik; Untersuchung von Umweltbelastungen im Agrarbereich und von Belastungen im Bereich der agrarischen Produktion durch radioaktive Stoffe.
      4. Litera d
        Kontrolle, Untersuchung, Prüfung und Begutachtung von landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen und deren Sämereien (insbesondere von Vermehrungsmaterial, Saat- und Pflanzgut) sowie anderer Ernteerzeugnisse auf ihre Verwertungseigenschaften; Prüfung und Kontrolle der Unterscheidbarkeit von Sorten, deren Komponenten und Bezeichnungen; Untersuchung, Prüfung und Begutachtung von Sorten auf ihre für die Produktion und Verwertung maßgebenden Eigenschaften; amtliche Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet des Saatgut- und Sortenwesens und Pflanzenbaues.
      5. Litera e
        Kontrolle, Untersuchung, Prüfung und Begutachtung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzverfahren einschließlich der Anwendungstechnik sowie von Vorratsschutzmitteln und Vorratsschutzverfahren, Verleihung von Prüfzeichen für Anwendungsverfahren sowie für virusgetestetes und virusfreies Pflanzgut; amtliche Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes.
      6. Litera f
        Kontrolle, Untersuchung, Prüfung und Begutachtung von Pflanzen (einschließlich von Vermehrungsmaterial, Saat- und Pflanzgut) und pflanzlichen Produkten auf ihren Gesundheitszustand und die Freiheit von Schadorganismen (amtlicher Pflanzenschutzdienst); Mitwirkung bei der Vollziehung phytosanitärer Bestimmungen.
      7. Litera g
        Führung von Registern.
    2. Ziffer 2
      Entwicklung und Eignungsprüfung von physikalischen, chemischen, biologischen und anderen Untersuchungsmethoden.
    3. Ziffer 3
      1. Litera a
        Forschung auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Ökosysteme und ihrer Wechselbeziehungen, insbesondere über das Verhalten von Nähr-, Wirk- und Schadstoffen im System Boden - Pflanze - Tier unter Einschluß der Kompartimente Wasser und Luft, auch unter Berücksichtigung von anthropogenen Beeinflussungen; Forschung im Bereich von landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, -mitteln und -methoden, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten sowie der Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit von Pflanzen und Tieren; Erforschung von Produktionsbedingungen zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel; Forschung auf dem Gebiet der Alternativ- und Sonderkulturen einschließlich Gewürz- und Arzneipflanzen.
      2. Litera b
        Forschung auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion einschließlich Pflanzenzüchtung und Verwertung pflanzlicher Erzeugnisse sowie Sorten- und Saatgutwesen; Erfassung der Saatgutvermehrung und Saatgutverwendung unter Berücksichtigung des Sortenanteiles; Ermittlung geeigneter Standorte, Fruchtfolgen und Produktionsverfahren für Pflanzenarten, Sorten, Saatgut und Samenmischungen; Sammlung, Bearbeitung, Erhaltung und Entwicklung des für die landwirtschaftliche Pflanzenzüchtung wichtigen Genmaterials.
      3. Litera c
        Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Pflanzenschutzes einschließlich Ökologie, Ökosystem, Ökonomie und Integration von Pflanzenschutzmaßnahmen sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Resistenz- und Toleranzprobleme; Identifizierung, Beschreibung, Untersuchung und Regulierung von Schadorganismen und Ermittlung von deren Biologie und Antagonisten; Untersuchung, Prüfung und Kontrolle von Schädigungen durch Viren und ähnliche Krankheitserreger sowie durch abiotische Faktoren; Entwicklung und Einrichtung von Prognose- und Warndienstverfahren; Einrichtung von Warndienststationen; Schaffung von Produktionsgrundlagen und Produktion nützlicher Organismen und für die Untersuchung benötigter Materialien im Hinblick auf die Verbesserung von Pflanzenschutzverfahren oder Verminderung des Auftretens von Schadorganismen; Untersuchung von Rückständen und Nebenwirkungen von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen ihrer Anwendung.
      4. Litera d
        Boden- und standortkundliche Forschung insbesondere auf dem Gebiet der Bodenökologie; bodenkundliche Untersuchungen im Laboratorium und im Gelände; Erfassung, Kartierung und Evidenthaltung von Daten über die Bodenverhältnisse Österreichs; Darstellung der Ergebnisse in Bodenkarten.
    4. Ziffer 4
      Erarbeitung von Beratungsrichtlinien, insbesondere für eine nachhaltige und ökologische Landbewirtschaftung.

Schlagworte

Pflanzenproduktion, Futterschutzmittel, Düngeschutzmittel, Produktionsmittel, Produktionsmethode, Qualitätswein, Bearbeitung, Nährstoff, Wirkstoff, Alternativkultur, Gewürzpflanze, Resistenzproblem, Prognoseverfahren, Bodenforschung

Gesetzesnummer

10010828

Dokumentnummer

NOR12137796

Alte Dokumentnummer

N8199438889J