(6)Absatz 6,Produkte, die als mindergiftig im Sinne des § 2 Abs. 5 Z 8 ChemG und der darauf beruhenden Verordnungen einzustufen sind, sind mit dem Gefahrensymbol eines Andreas-Kreuzes, mit der Gefahrenbezeichnung „mindergiftig'', mit dem Hinweis auf die besonderen Gefahren „Gesundheitsschädlich beim Verschlucken'' und/oder „Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut'' und/oder „Gesundheitsschädlich beim Einatmen'' sowie mit nach dem jeweiligen Gefährlichkeitsmerkmal auszuwählenden Sicherheitsratschlägen „Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung, Etikett oder Warenbegleitpapiere vorzeigen'', „Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen'', „Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren'', „Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen'', und bei Produkten, die bestimmungsgemäß gespritzt oder gesprüht werden, mit dem Hinweis „Bei der Ausbringung des Mittels geeignetes Atemschutzgerät anlegen'' zu kennzeichnen.Produkte, die als mindergiftig im Sinne des Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer 8, ChemG und der darauf beruhenden Verordnungen einzustufen sind, sind mit dem Gefahrensymbol eines Andreas-Kreuzes, mit der Gefahrenbezeichnung „mindergiftig'', mit dem Hinweis auf die besonderen Gefahren „Gesundheitsschädlich beim Verschlucken'' und/oder „Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut'' und/oder „Gesundheitsschädlich beim Einatmen'' sowie mit nach dem jeweiligen Gefährlichkeitsmerkmal auszuwählenden Sicherheitsratschlägen „Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung, Etikett oder Warenbegleitpapiere vorzeigen'', „Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen'', „Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren'', „Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen'', und bei Produkten, die bestimmungsgemäß gespritzt oder gesprüht werden, mit dem Hinweis „Bei der Ausbringung des Mittels geeignetes Atemschutzgerät anlegen'' zu kennzeichnen.