Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Futtermittelverordnung 1994
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 273/1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 183/1996Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
ANLAGE 3
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Zusatzstoffe
Vorbemerkungen
Die in Spalte 6 aufgeführten Gehalte an Zusatzstoffen beziehen sich auf Alleinfuttermittel mit 88% Trockensubstanz.
Bei Mikroorganismen bedeutet KBE koloniebildende Einheit.
Die Enzymaktivität wird ausgedrückt als "my"mol freigesetzte Substanz pro Minute und pro Gramm Enzympräparat.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsförderer
1.1. Antibiotische Leistungsförderer
1.2. Andere Leistungsförderer
Aroma- und appetitanregende Stoffe
3.1. Alle natürlich vorkommenden Stoffe und die ihnen entsprechenden synthetischen Stoffe
3.2. Andere synthetische Stoffe
Bindemittel, Fließhilfsstoffe und Gerinnungshilfsstoffe
Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel
Färbende Stoffe einschließlich Pigmente
6.1. Carotinoide und Xanthophylle
6.2. Brillantsäuregrün BS (Lissamingrün)
6.3. Patentblau V6.3. Patentblau römisch fünf
6.4. Andere Farbstoffe
7. Zusatzstoffe zur Verhütung verbreitet auftretender Krankheiten von Tieren
7.1. Zusatzstoffe zur Verhütung der Histomoniasis
7.2. Zusatzstoffe zur Verhütung der Kokzidiose
Vitamine, Provitamine und ähnlich wirkende Stoffe, die chemisch eindeutig beschrieben sind
Mikroorganismen und Enzyme
(Anm.: Fortsetzung der Anlage nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)Anmerkung, Fortsetzung der Anlage nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)
Dokumentnummer
NOR12139512
Alte Dokumentnummer
N8199654645J