Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lebensmittelgutachterverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 161/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Anlage (zu den §§ 3 und 4)(zu den Paragraphen 3 und 4) Gruppe A
Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handeltLebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Ziffer 2, genannte Waren oder um Honig handelt
Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
Gruppe B
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie GetränkeLebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Ziffer 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
Gruppe C
Zusatzstoffe (als solche)
Gruppe D
Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
Gruppe E
Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem Lebensmittelgesetz 1975 unterliegen
Gruppe F
Toxikologische Bewertung von Waren, die dem Lebensmittelgesetz 1975 unterliegen
Anmerkung: Das jeweilige Teilgebiet umfaßt auch entsprechende Verzehrprodukte.
Schlagworte
Mahlprodukt, Broterzeugnis
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013
Dokumentnummer
NOR12141083
Alte Dokumentnummer
N8199746754L