Kurztitel
Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 783/1996 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 63/1998Bundesgesetzblatt Nr. 783 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 1998,
Index
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Text
Anlage 4
Definition der Datenträger
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Kennung Beschreibung
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C(1440) 3 1/2-Zoll-Diskette high density 1.44 MB,
Die Diskette muß mit dem Namen des
Krankenhausträgers, dem Berichtszeitraum, der
Datenträgerspezifikation C(1440) und einer lfd.
Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger
verteilt sind, beschriftet sein.
Eine Datenkomprimierung ist zulässig. Die Meldung
sollte als self-extracting archive erfolgen.
Ansonsten dürfen als Programme ausschließlich ARJ
bzw. PKZIP verwendet werden; es sind jedoch keine
dazugehörigen EXE-Files mitzuübermitteln.
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Dem(n) Datenträger(n) ist für jede Übermittlung ein Übergabeschein mit näheren Spezifikationen laut den Handbüchern „Datensatz Intensiv BMAGS 1998'' und „Datensatz Intensiv BMAGS 1998, Neonatologie'' des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beizufügen.