Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Europäische Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1985Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1985,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Text
ARTIKEL XARTIKEL römisch zehn
(Unterzeichnerrat - Zusammensetzung)
Der Unterzeichnerrat besteht aus Ratsmitgliedern; jedes Ratsmitglied vertritt einen Unterzeichner.
Ein Unterzeichner kann sich in einer Tagung des Unterzeichnerrats durch einen anderen Unterzeichner vertreten lassen, aber kein Ratsmitglied darf mehr als zwei andere Unterzeichner vertreten.
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2026
Dokumentnummer
NOR12149725
Alte Dokumentnummer
N9198514446L