Kurztitel
Auslandspostgebühren - Neufestsetzung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 455/1987Bundesgesetzblatt Nr. 455 aus 1987,
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
PAKETE
Die Beförderungsgebühren (Gewichtsgebühren) setzen sich aus den Anfangs- und Endgebührenanteilen der Aufgabe- und Bestimmungsländer und den Durchgangsgebühren der Durchgangsländer zusammen.
Österreichische Anfangs- und Endgebühren je Sendung:
Schilling
1 kg ................................ 41,40
über 1 kg bis 3 kg ................................ 51,80
über 3 kg bis 5 kg ................................ 62,10
über 5 kg bis 10 kg ................................ 77,70
über 10 kg bis 15 kg ................................ 103,50
über 15 kg bis 20 kg ................................ 124,20
Zerbrechliche und sperrige Pakete .................. 50% Zuschlag
zur
Gewichts-
gebühr
Die im Verkehr mit den einzelnen Ländern geltenden
Paketbeförderungsgebühren werden im Post- und
Telegraphenverordnungsblatt kundgemacht.
2. Sonstige Paketpostgebühren:
Schilling
Wertgebühr für je S 1000,- der Wertangabe ........... 5,-
Abfertigungsgebühr für ein Wertpaket ................ wie Ein-
schreibgebühr
für Brief-
sendungen
Eilgebühr je Paket .................................. Gebühr
des
Inlandspost-
dienstes
Gebühr für einen Rückschein ......................... wie
Übernahms-
bestätigungs-
gebühr des
Inlandspost-
dienstes
Gebühr für die Abholung beim Absender
(Einsammlungsgebühr) .............................. Gebühr
des Inlands-
postdienstes
Gebühr zu einer Unzustellbarkeitsmeldung ............ Gebühr
des Inlands-
postdienstes
Zollstellungsgebühr (für Sendungen, die mit
Eingangsabgaben belastet sind) .................... 25,-
Die Flugzuschläge für Pakete, die auf dem Luftwege zu befördern sind, werden für jedes Bestimmungsland nach den jeweiligen Flugbeförderungskosten ermittelt.
Schlagworte
Anfangsgebührenanteil, Aufgabeland, Anfangsgebühr