Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 213/1989Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 2
Gewährung von Verkehrsrechten
Jede Vertragspartei gewährt der anderen Vertragspartei für die Durchführung des internationalen Fluglinienverkehrs durch die Fluglinienunternehmen der anderen Vertragspartei die folgenden Rechte:
das Recht, ihr Hoheitsgebiet ohne Landung zu überfliegen;
das Recht, in ihrem Hoheitsgebiet Landungen zu nichtgewerblichen Zwecken durchzuführen, und
die Rechte, die anderweitig in diesem Abkommen festgelegt sind.
Keine Bestimmung in Absatz 1 dieses Artikels ist dahingehend auszulegen, daß den Fluglinienunternehmen einer Vertragspartei das Recht eingeräumt wird, sich am Fluglinienverkehr zwischen Punkten im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu beteiligen.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013
Dokumentnummer
NOR12151705
alte Dokumentnummer
N9198912628H