Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 213/1989Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 16Artikel 16
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 16
Multilaterale Übereinkommen
Tritt ein von beiden Vertragsparteien angenommenes multilaterales Übereinkommen über einen Gegenstand dieses Akommens in Kraft, so wird dieses Abkommen so geändert, daß es mit den Bestimmungen des multilateralen Übereinkommens im Einklang steht.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013
Dokumentnummer
NOR12151719
Alte Dokumentnummer
N9198912642H