Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Maß- und Eichgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1950 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 213/1992Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1950, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
95/02 Maß- und Eichrecht
Text
§ 3. (1) Die in § 2 vorgesehene Bildung von Vielfachen und Teilen hat durch Multiplikation eines der in Abs. 4 angeführten Faktoren mit den in § 2 jeweils angegebenen Maßeinheiten zu erfolgen.Paragraph 3, (1) Die in Paragraph 2, vorgesehene Bildung von Vielfachen und Teilen hat durch Multiplikation eines der in Absatz 4, angeführten Faktoren mit den in Paragraph 2, jeweils angegebenen Maßeinheiten zu erfolgen.
(2)Absatz 2,Die Namen der Vielfachen und Teile gemäß Abs. 1 sind mit dem entsprechenden in Abs. 4 angeführten Vorsatz zu bilden; er ist unmittelbar vor den Namen der Maßeinheit zu setzen.Die Namen der Vielfachen und Teile gemäß Absatz eins, sind mit dem entsprechenden in Absatz 4, angeführten Vorsatz zu bilden; er ist unmittelbar vor den Namen der Maßeinheit zu setzen.
(3)Absatz 3,Die Zeichen der Vielfachen und Teile gemäß Abs. 1 sind mit dem im Abs. 4 angeführten Zeichen des entsprechenden Vorsatzes zu bilden; es ist unmittelbar vor das Zeichen der Maßeinheit zu setzen. Ein Potenzexponent der Maßeinheit hat sich auf das ganze hiebei entstehende neue Zeichen zu beziehen.Die Zeichen der Vielfachen und Teile gemäß Absatz eins, sind mit dem im Absatz 4, angeführten Zeichen des entsprechenden Vorsatzes zu bilden; es ist unmittelbar vor das Zeichen der Maßeinheit zu setzen. Ein Potenzexponent der Maßeinheit hat sich auf das ganze hiebei entstehende neue Zeichen zu beziehen.
(4)
Zeichen der
Faktoren Vorsätze Vorsätze
10 hoch 24 Yotta Y
10 hoch 21 Zetta Z
10 hoch 18 Exa E
10 hoch 15 Peta P
10 hoch 12 Tera T
10 hoch 9 Giga G
10 hoch 6 Mega M
10 hoch 3 Kilo k
10 hoch 2 Hekto h
10 hoch 1 Deka da
10 hoch -1 Dezi d
10 hoch -2 Zenti c
10 hoch -3 Milli m
10 hoch -6 Mikro my
10 hoch -9 Nano n
10 hoch -12 Piko p
10 hoch -15 Femto f
10 hoch -18 Atto a
10 hoch -21 Zepto z
10 hoch -24 Yocto y
Anmerkung
Die Formeln sind nicht direkt darstellbar.
Dokumentnummer
NOR12153042
alte Dokumentnummer
N9199220551J