Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 462/1993Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6Anlage 6
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang VIAnhang römisch sechs
Muster für die Bekanntmachung von
Baukonzessionsaufträgen gemäß § 66Muster für die Bekanntmachung von, Baukonzessionsaufträgen gemäß Paragraph 66
Name, Anschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Gegenstand der Konzession; Art und Umfang der Leistungen.
Einsendefrist für die Einreichung der Bewerbungen.
Anschrift, an die die Bewerbungen zu richten sind.
Sprache, in der die Bewerbungen abgefaßt sein müssen.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Kriterien für die Auftragserteilung.
Mindestprozentsatz der Arbeiten, die an Dritte vergeben werden.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2025
Dokumentnummer
NOR12154377
Alte Dokumentnummer
N9199329185J