Rechtstracker.at

Anl. 7 BVergG

Fassungen
01.01.1994 bis 31.12.1996 — BGBl. Nr. 462/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 701.01.199727.05.1997 § → § aufgehoben
Anl. 701.01.199431.12.1996 BGBl. Nr. 462/1993 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 462/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

ANHANG römisch sieben

Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen, die vom Konzessionär

vergeben werden gemäß Paragraph 66

  1. Ziffer eins
    1. Litera a
      Ort der Ausführung.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks.
  2. Ziffer 2
    Etwaige Frist für die Ausführung.
  3. Ziffer 3
    Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
  4. Ziffer 4
    1. Litera a
      Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme und/oder für die Angebote.
    2. Litera b
      Anschrift, an die Anträge und/oder Angebote zu richten sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der sie abgefaßt sein müssen.
  5. Ziffer 5
    (Gegebenenfalls) geforderte Sicherstellungsmittel.
  6. Ziffer 6
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  7. Ziffer 7
    Kriterien für die Erteilung des Auftrags.
  8. Ziffer 8
    Sonstige Angaben.
  9. Ziffer 9
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  10. Ziffer 10
    Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025

Gesetzesnummer

10012275

Dokumentnummer

NOR12154378

Alte Dokumentnummer

N9199329186J