Rechtstracker.at

Anl. 8 BVergG

Fassungen
01.01.1994 bis 31.12.1996 — BGBl. Nr. 462/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 801.01.199727.05.1997 § → § aufgehoben
Anl. 801.01.199431.12.1996 BGBl. Nr. 462/1993 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 8

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 462/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

ANHANG römisch acht

Muster für die Bekanntmachung gemäß Paragraph 71, Absatz eins, Ziffer eins

A. Bekanntmachung bei offenen Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrags (Lieferungs- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Lieferort oder Ausführungsort.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Lieferung.
    3. Litera c
      Angabe, ob die Lieferer für einige und/oder alle der angeforderten Güter Angebote einreichen können. Besteht bei Bauaufträgen die Arbeit oder der Auftrag aus mehreren Losen, Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, ein Angebot für ein Los, mehrere oder für sämtliche Lose einzureichen.
    4. Litera d
      Angabe über die Zulässigkeit von Alternativangeboten.
    5. Litera e
      Bei Bauaufträgen:
      Angaben über den Zweck des Bauwerks oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  4. Ziffer 4
    Ausnahme von der Anwendung europäischer Spezifikationen.
  5. Ziffer 5
    Lieferungs- oder Ausführungsfrist.
  6. Ziffer 6
    1. Litera a
      Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrags für Übersendung dieser Unterlagen.
  7. Ziffer 7
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
  8. Ziffer 8
    1. Litera a
      (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
    2. Litera b
      Tag, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  9. Ziffer 9
    (Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
  10. Ziffer 10
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  11. Ziffer 11
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft haben muß, der der Auftrag erteilt worden ist.
  12. Ziffer 12
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  13. Ziffer 13
    Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
  14. Ziffer 14
    Kriterien für die Auftragserteilung.
  15. Ziffer 15
    Sonstige Angaben.
  16. Ziffer 16
    (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  17. Ziffer 17
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
  18. Ziffer 18
    Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

B. Bekanntmachung bei nicht offenen Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrags (Lieferungs- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Lieferort oder Ausführungsort.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Lieferungen.
    3. Litera c
      Angaben darüber, ob die Lieferer für einige und/oder alle angeforderten Güter Angebote einreichen können. Besteht bei Bauaufträgen die Arbeit oder der Auftrag aus mehreren Losen:
      Größenordnung der einzelnen Lose und Möglichkeit, ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder für sämtliche Lose einzureichen.
    4. Litera d
      Angaben über die Zulässigkeit von Alternativangeboten.
    5. Litera e
      Bei Bauaufträgen:
      Angaben über den Zweck des Bauwerks oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  4. Ziffer 4
    Ausnahme von der Anwendung europäischer Spezifikationen.
  5. Ziffer 5
    Frist für die Lieferung oder Ausführung.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, der der Auftrag erteilt worden ist, haben muß.
  7. Ziffer 7
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der sie abzufassen sind.
  8. Ziffer 8
    Tag, bis zu dem die Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten abgesandt werden müssen.
  9. Ziffer 9
    (Gegebenenfalls) geforderte Sicherstellungsmittel.
  10. Ziffer 10
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  11. Ziffer 11
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  12. Ziffer 12
    Kriterien, die bei der Auftragserteilung angewandt werden, falls sie nicht in der Aufforderung zur Einreichung von Angeboten genannt werden.
  13. Ziffer 13
    Sonstige Angaben.
  14. Ziffer 14
    (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  15. Ziffer 15
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
  16. Ziffer 16
    Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

C. Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrags (Lieferungs- oder Bauauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Lieferort oder Ausführungsort.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Lieferungen.
    3. Litera c
      Angabe, ob die Lieferer für einige und/oder alle der angeforderten Güter Angebote einreichen können. Besteht bei Bauaufträgen die Arbeit oder der Auftrag aus mehreren Losen:
      Größenordnung der einzelnen Lose und die Möglichkeit, ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder für sämtliche Lose einzureichen.
    4. Litera d
      Bei Bauaufträgen:
      Angaben über den Zweck des Bauwerks oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  4. Ziffer 4
    Ausnahme von der Anwendung europäischer Spezifikationen.
  5. Ziffer 5
    Lieferungs- und Ausführungsfrist.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft haben muß, der der Auftrag erteilt worden ist.
  7. Ziffer 7
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Angebote einzureichen sind.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der diese abzufassen sind.
  8. Ziffer 8
    (Gegebenenfalls) geforderte Sicherstellungsmittel.
  9. Ziffer 9
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Rechtsvorschriften, in denen sie enthalten sind.
  10. Ziffer 10
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  11. Ziffer 11
    (Gegebenenfalls) Namen und Anschriften der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Lieferer.
  12. Ziffer 12
    (Gegebenenfalls) Tag (Tage) vorausgegangener Bekanntmachung(en) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  13. Ziffer 13
    Sonstige Angaben.
  14. Ziffer 14
    (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  15. Ziffer 15
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
  16. Ziffer 16
    Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt der amtlichen Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

Schlagworte

Telefonnummer, Telexnummer, Lieferungsauftrag, Lieferungsfrist

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025

Gesetzesnummer

10012275

Dokumentnummer

NOR12154379

Alte Dokumentnummer

N9199329187J