Rechtstracker.at

§ 36 KHVG 1994

Fassungen
01.09.1994 bis 11.04.1995 — BGBl. Nr. 651/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 36 heute12.04.1995 § → § BGBl. Nr. 258/1995
§ 3601.09.199411.04.1995 BGBl. Nr. 651/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 651 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 36

Inkrafttretensdatum

01.09.1994BGBl. Nr. 651/1994

Außerkrafttretensdatum

11.04.1995danach: BGBl. Nr. 258/1995

Abkürzung

KHVG 1994

Index

90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht

Text

Paragraph 36,

  1. Absatz eins,Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestehende Versicherungsverträge ändern sich zu diesem Zeitpunkt, insoweit sie den Bestimmungen des 2. Abschnitts nicht entsprechen.

Paragraph 15, ist anzuwenden.

  1. Absatz 2,Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestehende und auf innerhalb von sechs Monaten nach diesem Zeitpunkt abgeschlossene Versicherungsverträge können Änderungen der vom Versicherungsunternehmen allgemein verwendeten Tarife angewendet werden. Dies gilt nicht, soweit Versicherungsbedingungen verwendet werden, die eine Prämienanpassungsklausel enthalten.
  2. Absatz 3,Ändert sich die Prämie auf Grund des Absatz 2,, so gebührt dem Versicherer oder dem Versicherungsnehmer der anteilige Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen und der geänderten Prämie für den Rest der laufenden Versicherungsperiode. Wird die Prämie erhöht, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Prämienerhöhung Kenntnis erlangt hat, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens mit Wirkung ab Änderung der Prämie kündigen.
  3. Absatz 4,Paragraph 37, Absatz 3, wird durch den vorstehenden Absatz 2, nicht berührt.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2012

Gesetzesnummer

10012323

Dokumentnummer

NOR12154660

Alte Dokumentnummer

N9199423261L