Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Elektromedizingeräteverordnung 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 46/1994Bundesgesetzblatt Nr. 46 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
95/01 Elektrotechnik
Text
Zulässige Geräte
§ 2. (1) Die in § 1 genannten Geräte, soweit sie in Anhang II aufgeführt sind, erfüllen die Anforderungen des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 hinsichtlich der Sicherheit der Bauart bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, wenn sie entweder den Bestimmungen des Abschnittes II oder denen des Abschnittes III entsprechen.Paragraph 2, (1) Die in Paragraph eins, genannten Geräte, soweit sie in Anhang römisch zwei aufgeführt sind, erfüllen die Anforderungen des Paragraph 3, Absatz eins und 2 ETG 1992 hinsichtlich der Sicherheit der Bauart bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, wenn sie entweder den Bestimmungen des Abschnittes römisch zwei oder denen des Abschnittes römisch drei entsprechen.
(2)Absatz 2,(Anm.: tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)Anmerkung, tritt mit 21. 1. 1994 in Kraft)
Dokumentnummer
NOR12154793
Alte Dokumentnummer
N9199433197J