Rechtstracker.at

§ 6

Fassungen
21.05.1994 bis 28.12.2015 — BGBl. Nr. 388/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 629.12.201519.04.2016 § → § BGBl. I Nr. 161/2015 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 59/2016
§ 621.05.199428.12.2015 BGBl. Nr. 388/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einfache Druckbehälter-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

21.05.1994BGBl. Nr. 388/1994

Außerkrafttretensdatum

28.12.2015danach: BGBl. I Nr. 161/2015

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Text

Sicherheitsmängel

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Wird von der Behörde festgestellt, daß die CE-Kennzeichnung (Paragraph 15,) unberechtigter Weise angebracht wurde, so ist der Hersteller oder sein in einem EWR-Vertragsstaat ansässiger Bevollmächtigter verpflichtet, den Behälter wieder in Einklang mit den Bestimmungen für die CE-Kennzeichnung zu bringen und den weiteren Verstoß unter den von der Behörde festgelegten Bedingungen zu verhindern.
  2. Absatz 2,Wenn die Behörde das Inverkehrbringen von Behältern, die mit der CE-Kennzeichnung gekennzeichnet sind, einschränkt Anmerkung, richtig: eingeschränkt) oder untersagt, so hat sie dies unter Angabe von Gründen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten umgehend bekanntzugeben. Dieser unterrichtet die EFTA-Überwachungsbehörde und den Ständigen Ausschuß der EFTA unter Angabe der für die Entscheidung maßgebenden Gründe.
  3. Absatz 3,Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat ferner die EFTA-Überwachungsbehörde und den Ständigen Ausschuß der EFTA unter Angabe von Gründen zu befassen, wenn er feststellt, daß die im Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer eins, genannten harmonisierten Normen die besonderen Sicherheitsanforderungen gemäß Paragraph 4, nicht völlig erfüllen.

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016

Gesetzesnummer

10012398

Dokumentnummer

NOR12155116

Alte Dokumentnummer

N9199436061J